Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2017, ST 251 Betreff: Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der
Nordweststadt Vorbemerkung: In der Frankfurter Nordweststadt
erneuert Mainova die Messtechnik zur Abrechnung der Fernwärme von insgesamt
4.700 Wohnungen. Damit kommt das Unternehmen den aktuellen gesetzlichen
Anforderungen nach. Mainova investiert in den Umbau rund fünf Millionen Euro.
Weitere Stadtteile sind davon nicht betroffen, da es sich um eine spezifische
Lösung aus der Entstehungszeit der Nordweststadt handelt. Das neue, gesetzlich vorgeschriebene
Verfahren der Verbrauchserfassung berücksichtigt die Gebäudeeffizienz und das
individuelle Nutzerverhalten deutlich stärker als zuvor. So wurden in der
Vergangenheit beispielsweise Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und
Kellern nicht erfasst. Nach der Umstellung tragen die Mieter in der
Nordweststadt - wie allgemein üblich - entsprechend der Größe ihrer Wohnung
anteilig den Gesamtverbrauch des Gebäudes mit. In Folge dessen werden die
Abrechnungen der Wärmekosten angepasst. Eine Veränderung bei den Grundkosten
hat nicht stattgefunden. Die neue Abrechnungssystematik entspricht den
gesetzlichen Forderungen nach einer Reduzierung des Primärenergieverbrauchs und
der Steigerung der Energieeffizienz. Auch wenn mancher Mieter jetzt mehr zahlen
muss, ist die Fernwärme von Mainova weiterhin günstig. Frankfurt hat die
niedrigsten Wärmepreise im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Darüber hinaus ist
Fernwärme auch günstiger als Gas oder Öl. Zu Frage 1: Eine entsprechende Informationsveranstaltung ist für
das erste Quartal 2017 vorgesehen. Zu Frage 2: In der Frankfurter Nordweststadt erneuert Mainova
die Messtechnik zur Abrechnung der Fernwärme von insgesamt 4.700 Wohnungen.
Damit kommt das Unternehmen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen nach.
Der Umbau des Messsystems ist technisch aufwendig
und kann nur außerhalb der Heizperiode durchgeführt werden. Darüber hinaus
erfordert die Maßnahme einen hohen Koordinationsaufwand. Für die
abrechnungstechnische Umsetzung gemäß der neuen Abrechnung nach
Heizkostenverordnung (HKVO) benötigt Mainova umfangreiche Liegenschaftsdaten
wie Hausanschlussleistung, Wohnungsgröße und Verteilschlüssel von den
Eigentümern. Durch die damit verbundenen Umstände
hat sich die Versendung der Rechnungen verzögert. Die ersten 680 umgestellten
Wohnungen haben ihre Rechnungen nach HKVO für die Heizperioden 2013/14 und
2014/15 im August 2016 erhalten. Weitere 250 Wohnungen haben Anfang November
2016 erstmals ihre Rechnungen nach HKVO für 2014/15 erhalten. Weitere 550 Wohnungen werden bis spätestens Mitte
nächsten Jahres ihre Rechnungen nach HKVO für 2015/16 erhalten. Die übrigen 3.220 Wohnungen sind bisher weder
technisch noch kaufmännisch umgestellt, um nach der HKVO abgerechnet zu werden.
Um diese ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen anzupassen, sind enge
Abstimmungen mit den Wohnungsbaugesellschaften erforderlich. Zu Frage 3: Bei den Kostensteigerungen für die Wärme in der
Nordweststadt handelt es sich nicht um Preissteigerungen, sondern um
tatsächlich entstandene Verbräuche, die bisher nicht vollumfänglich den Kunden
berechnet wurden. Diese werden durch die neue Messtechnik sowie ein
verändertes, gesetzlich vorgeschriebenes Abrechnungsverfahren nach
Heizkostenverordnung erstmals erfasst. Das Ausmaß der zum Teil auftretenden erheblichen
Kostensteigerungen war im Vorfeld nicht absehbar. Daher konnten auch keine
präventiven Maßnahmen eingeleitet werden. Zu Frage 4: Über die Anzahl der Einsprüche wird keine Statistik
geführt. Alle Kundenanfragen und schriftlichen Widersprüche der ersten
Abrechnungswelle konnten jedoch mit den betroffenen Mietern im persönlichen
Kontakt geklärt werden. Aktuell sind noch sechs Widersprüche der zweiten
Abrechnungswelle offen, zu denen die Mainova mit den Kunden in Kontakt
stehen. Zu Frage 5: Die neue Messtechnik hat nicht überall eine
Steigerung des Wärmeverbrauchs zur Folge. Ein Viertel der Mieter in der
Nordweststadt zahlen mit der neuen Abrechnungssystematik weniger als zuvor.
Die zu verzeichnenden zum Teil hohen
Verbrauchssteigerungen erklären sich u.a. damit, dass sich die bisherige
volumetrische Verbrauchsmessung ausschließlich auf die Wärme innerhalb der
jeweiligen Wohnung beschränkte. Nach der Umstellung auf das neue, gesetzlich
vorgeschriebene Abrechnungsverfahren nach Heizkostenverordnung wird der
Wärmeverbrauch des gesamten Hauses erfasst und auf die Mieter umgelegt. So
wurden in der Vergangenheit beispielsweise Wärmeverluste in Treppenhäusern,
Fluren und Kellern als Teilverbräuche des gesamten Objektes nicht erfasst.
Auch wird das Nutzerverhalten stärker
berücksichtigt. So war es in der Vergangenheit für einzelne Mieter je nach Lage
ihrer Wohnung möglich, die Heizkörper ganz abzustellen, da sowohl die in den
Wohnungen teilweise offen verlegten Wärmeleitungen als auch die umliegenden
Wohnungen diese "mitheizen". Die individuellen Verbrauchssteigerungen waren in
dem Maße nicht vorhersehbar. Auch liegen Mainova keine Angaben über den Zustand
der Gebäude und der Gebäudetechnik vor. Die Auswirkungen der Umstellungen in der
Nordweststadt sind in ihrem Umfang mit den ersten Abrechnungen nach
Heizkostenverordnung im August 2016 sichtbar geworden. Mainova hat am 15.
August 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz bereits darauf aufmerksam gemacht.
Zu Frage 6.1: Mainova erfasst die individuellen Verbräuche nach
modernem Stand der Technik mit hochpräziser Ultraschall-Wärmeverbrauchsmessung
und rechnet diese Mengen gemäß der Heizkostenverordnung ab. Die
Kostensteigerungen ergeben sich aufgrund der tatsächlichen Wärmeverbräuche, die
durch die neue, gesetzlich vorgeschriebene Messtechnik nunmehr vollumfänglich
erfasst werden. Dies entspricht dem Ziel des Gesetzgebers, der durch die
Vorgaben der Heizkostenverordnung Energieeinsparungen bewirken möchte. Mainova unterstützt diese Bestrebungen, indem sie
Kunden mit hohen Verbräuchen individuelle Energieberatungen anbietet. Dazu
kooperiert die Mainova eng mit den Wohnungsbaugesellschaften. Sollten sich
Rechnungen als unplausibel erweisen, werden diese storniert. Es erfolgt bei
Bedarf eine Sonderablesung, sofern Fehler bei der Ablesung festzustellen sind.
Sobald die Korrektur vorliegt, wird die Rechnung neu erstellt. Zu Frage 6.2: Nachzahlungen können in Form von erweiterten
Ratenplänen abgewickelt werden, z.B. mit Zahlungen von monatlich 83,33 Euro bei
der maximalen Nachzahlungsforderung von 1.500 Euro. Für Beträge darüber hinaus
gilt eine einmalige Deckelungsregelung. (s. 6.3.) Zu Frage 6.3: Um mögliche Belastungen aus den beiden gleichzeitig
gestellten Rechnungen zu begrenzen, hat Mainova für die Mieter der
Nordweststadt bei der ersten Abrechnung nach HKVO für die Heizperiode 2013/14
über die Abschläge hinaus keine Nachforderungen erhoben. Darüber hinaus bietet
die Mainova individuelle Härtefallregelungen für Mieter mit hohen
Nachforderungen für 2014/15 an. Zu Frage 7: Der Fernwärmepreise für Haushaltskunden ist in
Frankfurt einheitlich. Der Brutto-Arbeitspreis im Tarif Mainova Wärme Basic H
beträgt 6,62 Cent je Kilowattstunde zzgl. 23,01 Euro / kW Jahresgrundpreis
(Anschlussleistung < 100 kW). Preisvergleich Fernwärme alte Bundesländer
(Mehrfamilienhäuser 160 kW / 288 MWh, Stand 10.2016, Quelle AGFW) Stadt EUR/MWh Bielefeld 50,48 Wuppertal 51,97 Würzburg 53,87 Düsseldorf 57,77
Frankfurt a.M. Dampf 58,24 Bremen 58,99 Duisburg 59,88 Köln 61,13 Saarbrücken 62,05 Essen 62,5 München 62,61 Bochum 62,65 Augsburg 64,76 Münster 64,93 Hannover 65,09 Kiel 65,27 Braunschweig 65,27 Karlsruhe 65,97
Frankfurt a.M. Heizwasser 66,35 Berlin 66,43 Wolfsburg 66,75 Dinslaken 67,31 Bonn 67,31 Berlin 67,33 Kaiserslautern 67,74 Mannheim 68,7 Flensburg 69,13 Oberhausen 69,85 Aachen 69,85 Dortmund 69,9 Flensburg 70,31 Stuttgart 70,62 Krefeld 70,72 Mainz 71,58 Neumünster 72,2 Hamburg 74 Nürnberg 74,71 Gelsenkirchen 78,19 Kassel 78,26 Gießen 78,52 Ulm 79,77 Pforzheim 90,16 Die Frankfurter Fernwärme ist auch im Vergleich zu
anderen Energieträgern günstig: Der Wärmepreis Heizwasser (Tarif Thermo
Classic/Basic H) bei Mainova hat sich in den vergangenen zehn Jahren
folgendermaßen entwickelt: Jahr Arbeitspreis ( ct/kWh)
Grundpreis bis 100 kW (EUR/kW und
Jahr) 10.2006 5,39 17,70 04.2007 5,39 17,70 10.2007 5,39 17,70 04.2008 6,21 17,94 10.2008 7,33 20,47 04.2009 6,45 18,42 10.2009 5,43 18,42 04.2010 5,97 18,92 10.2010 6,50 18,92 04.2011 6,50 18,92 10.2011 6,50 18,92 01.2012 6,50 20,00 04.2012 6,24 19,72 10.2012 6,50 20,10 04.2013 6,47 20,06 10.2013 6,49 20,10 04.2014 6,20 19,97 10.2014 6,26 20,06 04.2015 6,05 19,84 10.2015 5,90 19,62 04.2016 5,14 18,73 10.2016 5,22 19,34 Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.10.2016, V 187