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Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 251 Betreff: Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt Vorbemerkung: In der Frankfurter Nordweststadt erneuert Mainova die Messtechnik zur Abrechnung der Fernwärme von insgesamt 4.700 Wohnungen. Damit kommt das Unternehmen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen nach. Mainova investiert in den Umbau rund fünf Millionen Euro. Weitere Stadtteile sind davon nicht betroffen, da es sich um eine spezifische Lösung aus der Entstehungszeit der Nordweststadt handelt. Das neue, gesetzlich vorgeschriebene Verfahren der Verbrauchserfassung berücksichtigt die Gebäudeeffizienz und das individuelle Nutzerverhalten deutlich stärker als zuvor. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern nicht erfasst. Nach der Umstellung tragen die Mieter in der Nordweststadt - wie allgemein üblich - entsprechend der Größe ihrer Wohnung anteilig den Gesamtverbrauch des Gebäudes mit. In Folge dessen werden die Abrechnungen der Wärmekosten angepasst. Eine Veränderung bei den Grundkosten hat nicht stattgefunden. Die neue Abrechnungssystematik entspricht den gesetzlichen Forderungen nach einer Reduzierung des Primärenergieverbrauchs und der Steigerung der Energieeffizienz. Auch wenn mancher Mieter jetzt mehr zahlen muss, ist die Fernwärme von Mainova weiterhin günstig. Frankfurt hat die niedrigsten Wärmepreise im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Darüber hinaus ist Fernwärme auch günstiger als Gas oder Öl. Zu Frage 1: Eine entsprechende Informationsveranstaltung ist für das erste Quartal 2017 vorgesehen. Zu Frage 2: In der Frankfurter Nordweststadt erneuert Mainova die Messtechnik zur Abrechnung der Fernwärme von insgesamt 4.700 Wohnungen. Damit kommt das Unternehmen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen nach. Der Umbau des Messsystems ist technisch aufwendig und kann nur außerhalb der Heizperiode durchgeführt werden. Darüber hinaus erfordert die Maßnahme einen hohen Koordinationsaufwand. Für die abrechnungstechnische Umsetzung gemäß der neuen Abrechnung nach Heizkostenverordnung (HKVO) benötigt Mainova umfangreiche Liegenschaftsdaten wie Hausanschlussleistung, Wohnungsgröße und Verteilschlüssel von den Eigentümern. Durch die damit verbundenen Umstände hat sich die Versendung der Rechnungen verzögert. Die ersten 680 umgestellten Wohnungen haben ihre Rechnungen nach HKVO für die Heizperioden 2013/14 und 2014/15 im August 2016 erhalten. Weitere 250 Wohnungen haben Anfang November 2016 erstmals ihre Rechnungen nach HKVO für 2014/15 erhalten. Weitere 550 Wohnungen werden bis spätestens Mitte nächsten Jahres ihre Rechnungen nach HKVO für 2015/16 erhalten. Die übrigen 3.220 Wohnungen sind bisher weder technisch noch kaufmännisch umgestellt, um nach der HKVO abgerechnet zu werden. Um diese ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen anzupassen, sind enge Abstimmungen mit den Wohnungsbaugesellschaften erforderlich. Zu Frage 3: Bei den Kostensteigerungen für die Wärme in der Nordweststadt handelt es sich nicht um Preissteigerungen, sondern um tatsächlich entstandene Verbräuche, die bisher nicht vollumfänglich den Kunden berechnet wurden. Diese werden durch die neue Messtechnik sowie ein verändertes, gesetzlich vorgeschriebenes Abrechnungsverfahren nach Heizkostenverordnung erstmals erfasst. Das Ausmaß der zum Teil auftretenden erheblichen Kostensteigerungen war im Vorfeld nicht absehbar. Daher konnten auch keine präventiven Maßnahmen eingeleitet werden. Zu Frage 4: Über die Anzahl der Einsprüche wird keine Statistik geführt. Alle Kundenanfragen und schriftlichen Widersprüche der ersten Abrechnungswelle konnten jedoch mit den betroffenen Mietern im persönlichen Kontakt geklärt werden. Aktuell sind noch sechs Widersprüche der zweiten Abrechnungswelle offen, zu denen die Mainova mit den Kunden in Kontakt stehen. Zu Frage 5: Die neue Messtechnik hat nicht überall eine Steigerung des Wärmeverbrauchs zur Folge. Ein Viertel der Mieter in der Nordweststadt zahlen mit der neuen Abrechnungssystematik weniger als zuvor. Die zu verzeichnenden zum Teil hohen Verbrauchssteigerungen erklären sich u.a. damit, dass sich die bisherige volumetrische Verbrauchsmessung ausschließlich auf die Wärme innerhalb der jeweiligen Wohnung beschränkte. Nach der Umstellung auf das neue, gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsverfahren nach Heizkostenverordnung wird der Wärmeverbrauch des gesamten Hauses erfasst und auf die Mieter umgelegt. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern als Teilverbräuche des gesamten Objektes nicht erfasst. Auch wird das Nutzerverhalten stärker berücksichtigt. So war es in der Vergangenheit für einzelne Mieter je nach Lage ihrer Wohnung möglich, die Heizkörper ganz abzustellen, da sowohl die in den Wohnungen teilweise offen verlegten Wärmeleitungen als auch die umliegenden Wohnungen diese "mitheizen". Die individuellen Verbrauchssteigerungen waren in dem Maße nicht vorhersehbar. Auch liegen Mainova keine Angaben über den Zustand der Gebäude und der Gebäudetechnik vor. Die Auswirkungen der Umstellungen in der Nordweststadt sind in ihrem Umfang mit den ersten Abrechnungen nach Heizkostenverordnung im August 2016 sichtbar geworden. Mainova hat am 15. August 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz bereits darauf aufmerksam gemacht. Zu Frage 6.1: Mainova erfasst die individuellen Verbräuche nach modernem Stand der Technik mit hochpräziser Ultraschall-Wärmeverbrauchsmessung und rechnet diese Mengen gemäß der Heizkostenverordnung ab. Die Kostensteigerungen ergeben sich aufgrund der tatsächlichen Wärmeverbräuche, die durch die neue, gesetzlich vorgeschriebene Messtechnik nunmehr vollumfänglich erfasst werden. Dies entspricht dem Ziel des Gesetzgebers, der durch die Vorgaben der Heizkostenverordnung Energieeinsparungen bewirken möchte. Mainova unterstützt diese Bestrebungen, indem sie Kunden mit hohen Verbräuchen individuelle Energieberatungen anbietet. Dazu kooperiert die Mainova eng mit den Wohnungsbaugesellschaften. Sollten sich Rechnungen als unplausibel erweisen, werden diese storniert. Es erfolgt bei Bedarf eine Sonderablesung, sofern Fehler bei der Ablesung festzustellen sind. Sobald die Korrektur vorliegt, wird die Rechnung neu erstellt. Zu Frage 6.2: Nachzahlungen können in Form von erweiterten Ratenplänen abgewickelt werden, z.B. mit Zahlungen von monatlich 83,33 Euro bei der maximalen Nachzahlungsforderung von 1.500 Euro. Für Beträge darüber hinaus gilt eine einmalige Deckelungsregelung. (s. 6.3.) Zu Frage 6.3: Um mögliche Belastungen aus den beiden gleichzeitig gestellten Rechnungen zu begrenzen, hat Mainova für die Mieter der Nordweststadt bei der ersten Abrechnung nach HKVO für die Heizperiode 2013/14 über die Abschläge hinaus keine Nachforderungen erhoben. Darüber hinaus bietet die Mainova individuelle Härtefallregelungen für Mieter mit hohen Nachforderungen für 2014/15 an. Zu Frage 7: Der Fernwärmepreise für Haushaltskunden ist in Frankfurt einheitlich. Der Brutto-Arbeitspreis im Tarif Mainova Wärme Basic H beträgt 6,62 Cent je Kilowattstunde zzgl. 23,01 Euro / kW Jahresgrundpreis (Anschlussleistung < 100 kW). Preisvergleich Fernwärme alte Bundesländer (Mehrfamilienhäuser 160 kW / 288 MWh, Stand 10.2016, Quelle AGFW) Stadt EUR/MWh Bielefeld 50,48 Wuppertal 51,97 Würzburg 53,87 Düsseldorf 57,77 Frankfurt a.M. Dampf 58,24 Bremen 58,99 Duisburg 59,88 Köln 61,13 Saarbrücken 62,05 Essen 62,5 München 62,61 Bochum 62,65 Augsburg 64,76 Münster 64,93 Hannover 65,09 Kiel 65,27 Braunschweig 65,27 Karlsruhe 65,97 Frankfurt a.M. Heizwasser 66,35 Berlin 66,43 Wolfsburg 66,75 Dinslaken 67,31 Bonn 67,31 Berlin 67,33 Kaiserslautern 67,74 Mannheim 68,7 Flensburg 69,13 Oberhausen 69,85 Aachen 69,85 Dortmund 69,9 Flensburg 70,31 Stuttgart 70,62 Krefeld 70,72 Mainz 71,58 Neumünster 72,2 Hamburg 74 Nürnberg 74,71 Gelsenkirchen 78,19 Kassel 78,26 Gießen 78,52 Ulm 79,77 Pforzheim 90,16 Die Frankfurter Fernwärme ist auch im Vergleich zu anderen Energieträgern günstig: Der Wärmepreis Heizwasser (Tarif Thermo Classic/Basic H) bei Mainova hat sich in den vergangenen zehn Jahren folgendermaßen entwickelt: Jahr Arbeitspreis ( ct/kWh) Grundpreis bis 100 kW (EUR/kW und Jahr) 10.2006 5,39 17,70 04.2007 5,39 17,70 10.2007 5,39 17,70 04.2008 6,21 17,94 10.2008 7,33 20,47 04.2009 6,45 18,42 10.2009 5,43 18,42 04.2010 5,97 18,92 10.2010 6,50 18,92 04.2011 6,50 18,92 10.2011 6,50 18,92 01.2012 6,50 20,00 04.2012 6,24 19,72 10.2012 6,50 20,10 04.2013 6,47 20,06 10.2013 6,49 20,10 04.2014 6,20 19,97 10.2014 6,26 20,06 04.2015 6,05 19,84 10.2015 5,90 19,62 04.2016 5,14 18,73 10.2016 5,22 19,34 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 187

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