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Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Auf der Homburger Landstraße gilt zwischen Gießener Straße und Weilbrunnstraße Tempo 30. Dort verkehrt der Linienbus 39. Die Fahrbahn ist rund sechs Meter breit, die angrenzenden Gehwege teilweise nur einen Meter. Dieser Fahrbahnquerschnitt ermöglicht keine Markierung eines Radfahrstreifens oder Fahrradschutzstreifens. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass im Regelfall in allen Straßen mit Tempo-30-Regelung auf das Markieren von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn verzichtet wird. Diese besonderen Aufmerksamkeitssymbole konterkarieren den Regelfall, dass generell mit Radfahrenden auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Entsprechende Markierungen sind ausschließlich besonders unübersichtlichen und potenziell gefährlichen Bereichen vorbehalten. Die Markierung eines Schutzstreifens für den Radverkehr wäre nur durch eine Änderung der Verkehrsregelung in eine Einbahnstraßenregelung (Homburger Landstraße in Nord-Süd-Richtung, parallel verlaufende Straße "Am Dorfgarten" in Süd-Nord-Richtung) möglich. Eine derartige Veränderung würde jedoch den Buslinienverkehr beinträchtigen, zudem führt eine Einbahnstraßenregelung zu höheren gefahrenen Geschwindigkeiten.

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