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Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2512 Betreff: Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße II 1.) Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 696 eingegangenen Stellungnahmen erfordern auf jeden Fall eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs. Weiterer Änderungsbedarf wird dann entstehen, wenn die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen oder aussagekräftige Teilergebnisse bestätigen, dass gemischte Nutzungsstrukturen von Wohnen und Gewerbe im Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße entwickelt werden können. 2., 3. und 4.) Der Magistrat ist bestrebt, so schnell wie möglich zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Eine Entscheidung, ob und wie diese Entwicklung im bisher schon gewerblich genutzten Teil des Gebiets sowie im heutigen Außenbereich möglich ist, wird nach Vorliegen entsprechender Untersuchungsergebnisse getroffen werden. Grundsätzlich strebt der Magistrat an, Ortsbeiräte und Bevölkerung umfassend und frühzeitig einzubinden. Welche der zahlreichen Möglichkeiten hierfür angewendet werden, ist bisher noch nicht final festgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 549

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