Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2017, ST 2512 Betreff: Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiets Nördlich
Heerstraße II 1.) Die während der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 696 eingegangenen Stellungnahmen erfordern auf
jeden Fall eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs. Weiterer Änderungsbedarf
wird dann entstehen, wenn die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen oder
aussagekräftige Teilergebnisse bestätigen, dass gemischte Nutzungsstrukturen
von Wohnen und Gewerbe im Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße entwickelt werden
können. 2., 3. und 4.)
Der Magistrat ist bestrebt, so schnell wie möglich zusätzlichen Wohnraum zu
schaffen. Eine Entscheidung, ob und wie diese Entwicklung im bisher schon
gewerblich genutzten Teil des Gebiets sowie im heutigen Außenbereich möglich
ist, wird nach Vorliegen entsprechender
Untersuchungsergebnisse getroffen werden. Grundsätzlich strebt der Magistrat
an, Ortsbeiräte und Bevölkerung umfassend und frühzeitig einzubinden. Welche
der
zahlreichen Möglichkeiten hierfür angewendet werden, ist bisher noch nicht
final festgelegt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.08.2017, V 549