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Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Auf der Homburger Landstraße gilt zwischen Gießener Straße und Weilbrunnstraße Tempo 30. Dort verkehrt der Linienbus 39. Die Fahrbahn ist lediglich 6,00 Meter breit, die angrenzenden Gehwege (Schulwege) teilweise nur 1,00 Meter. Aufgrund dieser geringen Breite lässt sich eine Radverkehrsinfrastruktur bei der vorhandenen Verkehrsregelung nicht schaffen. In der Weilbrunnstraße schlägt der Magistrat vor, auf der Südseite das bestehende Halteverbot durch eindeutige Beschilderung direkt am Fahrbahnrand und die Markierung eines Schutzstreifens bis zur Zufahrt des Netto-Parkplatzes zu verdeutlichen (siehe beigefügter Plan in der Anlage). Auf der Nordseite ist die Markierung eines Schutzstreifens unter bestehenden Umständen (Längsparken) nicht möglich, da keine Sicherheitszone eingehalten werden kann. Das Entfernen der Stellplätze wäre Voraussetzung.

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