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Schüttgrabenstraße als Einbahnstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Den Vorschlag, die Schüttgrabenstraße in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Alt-Niederursel umzuwandeln, hätte den Nachteil, dass zwar jeweils in den Ortskern eingefahren werden kann, aber Verkehrsteilnehmende dazu gezwungen sind, diesen Bereich über Alt-Niederursel Richtung Weißkirchener Weg / Praunheimer Weg etc. wieder auszufahren. Da es sich bei der Hennegasse im oberen Bereich bereits um eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Erbsengasse handelt, wird sinnvollerweise vorgeschlagen, die Hennegasse weiterführend und die Erbsengasse ebenfalls durchgängig bis Alt-Niederursel als Einbahnstraße weiterzuführen. Aus diesem Grund erscheint es dem Magistrat sinnvoller, die Schüttgrabenstraße als Einbahnstraße Richtung Weißkirchener Weg / Gerhart-Hauptmann-Ring einzurichten, um eben die Ausfahrt aus dem alten Ortskern zu erleichtern und die Straße Alt-Niederursel zu entlasten. Ein weiterer Aspekt, die Hennegasse, Erbsengasse und den hinteren Teil von Alt-Niederursel bis Obermühlgasse als Einbahnstraße auszuweisen wäre, dass sich größere Fahrzeuge (unter anderem Fahrzeuge der FES oder Einsatz- und Rettungsfahrzeuge) in den engen Straßen im Zweirichtungsverkehr nicht mehr festfahren könnten. Durch zwei gegenläufige Einbahnstraßen in der Hennegasse, beziehungsweise Schüttgrabenstraße wird die Erschließung der Wohnquartiere daher als sinnvoll erachtet und anliegende Straßen dadurch nicht übermäßig belastet. Eine entsprechende Planskizze ist dieser Stellungnahme beigefügt. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um ein entsprechendes Votum, ob der Vorschlag entsprechend weiterverfolgt werden soll.

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