Mehr Licht am Bubeloch, Teil 3 - Variante "Adaptives Beleuchtungssystem"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht nicht der Anregung, ein adaptives Beleuchtungssystem an der Niddabrücke am Bubeloch einzurichten. Es handelt sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Beleuchtungsanlagen sind immer eine Störung der Tier- und Pflanzenarten, selbst wenn besonders hochwertige Anlagen gewählt werden. Zumindest im Bereich des Niddaufers sollte jede Lichtverschmutzung vermieden werden. Darüber hinaus leuchten moderne Fahrradlampen die Wege ausreichend aus.