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Fahrradwegsituation Thüringer Straße im Bereich Königswarterstraße auf Seite des Zoos

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine Prüfung der betroffenen Beschilderung ergab, dass das bestehende und in der Anregung genannte Verkehrszeichen (VZ) 240 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "gemeinsamer Geh- und Radweg" nur für den Bereich zwischen dem Standort des Verkehrszeichens und der Lichtsignalanlage auf Höhe der Hausnummer 1 gelten kann. Ab der Lichtsignalanlage besteht ein durch farblich unterschiedlichen Pflasterbelag vom Gehweg getrennter Radweg. Somit wird ab dieser Höhe das VZ 241-30 StVO "getrennter Geh- und Radweg" aufgestellt. Für den aus Richtung Pfingstweidstraße kommenden Radverkehr ist damit auch ersichtlich, dass es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt. Die Aufhebung der Benutzungspflicht kommt aufgrund der Gleislage, sowie der Beschaffenheit des Bodenbelags nicht in Frage. Mit einer Breite des Radwegs von etwa 1,5 Metern entspricht der Radweg auch den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zur Ausweisung einer Benutzungspflicht. Um die Situation (mögliche Konflikte zwischen dem Radverkehr in nordöstlicher Richtung und dem entgegenkommenden Fußverkehr) im Kurvenbereich kurzfristig zu verbessern, wird die Versetzung des bestehenden Absperrgitters vorgeschlagen. Derzeit ist das Absperrgitter entlang der Kurve der Thüringer Straße in einem Abstand von etwa 0,90 m zum Fahrbahnrand platziert. Dieses könnte bis zu einem Abstand von 0,30 m zum Fahrbahnrand neu aufgestellt werden. Dadurch verbreitert sich der für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung stehende Platz. An der engsten Stelle der Kurve besteht eine Breite zwischen Grundstückswand und Fahrbahn von etwa 3,40 m. Diese ließe sich wie folgt neu aufteilen: Abstand zwischen Fahrbahn und Gitter: 0,30 m. Breite Radweg: 1,30 m, Breite Gehweg: 1,80 m. Zusätzlich kann die Trennung zwischen Geh- und Radweg durch eine Trennlinie, sowie durch Fahrradpiktogramme auf dem Radweg deutlich gemacht werden. Mittel- beziehungsweise langfristige Verbesserungen der Führung des Radverkehrs sind lediglich durch einen kompletten Umbau der Straße zu erzielen. Aufgrund der Gleislage und des Baumbestands lässt sich eine Lösung mit separierten und breiteren Radverkehrsanlagen allerdings nur schwer erreichen. Ein Verkehrsspiegel ist ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt. Durch Witterungseinflüsse, sowie Zerrbilder und den damit verbundenen Fehleinschätzungen sind der Fuß- und Radverkehr und dabei insbesondere Kinder auf dem Geh- und Radweg nur sehr schlecht zu erkennen. Letztere werden oft wegen der geringen Körpergröße übersehen. Da die im Verkehrsspiegel scheinbar freie Sicht meist zu einem zügigen Verlassen des Ausfahrtbereichs verleitet, würde eine Unfallquelle geschaffen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so dürfen sich Verkehrsteilnehmer:innen vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis sie die Übersicht haben.

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