Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt
Stellungnahme des Magistrats
Generell ist eine barrierefreie Ausstattung an hochfrequentierten Lichtsignalanlagen immer sinnvoll. Allerdings ist eine Nachrüstung an bestehenden Anlagen aufgrund der hohen technischen Voraussetzungen immer von vielen Faktoren abhängig. Der Bedarf beziehungsweise die Notwendigkeit der Nachrüstung von akustischen Signalen an bestehenden Anlagen wird in engem Kontakt mit den Blindenverbänden, namentlich der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte und dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen, festgelegt. Hierüber erhält der Magistrat Anträge betroffener Personen, die eine blindengerechte Ausstattung an bestimmten bestehenden Anlagen benötigen, um ihren Alltag bewältigen zu können. Für die angesprochenen Anlagen auf der Berliner Straße liegt ein solcher Antrag von betroffenen Personen aktuell nicht vor. Die Anlagen sind darüber hinaus baulich veraltet und müssten für eine Ausstattung mit akustischen Signalen modernisiert werden. Für die Schaffung der Barrierefreiheit ist es erforderlich, dass die Signalmaste in einer Flucht und zudem mittig in der Furt stehen, damit die sehbehinderten Menschen die Fahrbahn nicht diagonal queren müssen. Ferner sollten Bodenleitelemente verbaut werden. Ältere Lichtsignalanlagen wie diese können daher in der Regel nur durch Umbaumaßnahmen, wie Versetzten der Maste, mit akustischen Signalen und Anforderungstastern in der entsprechenden Montagehöhe ausgestattet werden. Dennoch werden die Signalanlagen Hasengasse / Berliner Straße und Neue Kräme in die Prioritätenliste der Umbaumaßnahmen mitaufgenommen. Jedoch ist die Realisierung der Umrüstung abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, der festzulegenden Priorität und des beschriebenen baulichen Aufwands der Nachrüstung. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, wann die Umsetzung erfolgen kann.