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Mehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2469 Betreff: Mehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen Die Steinhausenstraße ist im Bereich der Grünanlage ca. 5,00 m breit. Der rechte Gehweg weist eine Breite von ca. 2,30 m auf und ist mit Verkehrszeichen (VZ) 315-56 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (halbseitiges Gehwegparken) beschildert. Ausgehend von einer benötigten Gehwegbreite von 1,60 m können Fahrzeuge (bei angenommener pauschaler Fahrzeugbreite 2,00 m) hier mit 0,70 m auf dem Gehweg parken. Es ergibt sich für die Fahrbahn dann eine Restbreite von 3,70 m. Der linke Gehweg weist eine Breite von ca. 2,50 m auf. Würde hier ebenfalls das Gehwegparken erlaubt werden, ergebe sich abzüglich der Gehwegbreite 0,90 m Breite zum Parken. Somit stünden die Fahrzeuge ca. 1,10 m im Fahrbahnbereich. Wenn auf der gegenüberliegenden Seite wie aktuell Fahrzeuge geparkt sind und der Bereich vor der Grünfläche zum Parken freigegeben wird, ist nicht mehr ausreichend Fahrbahnbreite vorhanden. Diese muss immer mindestens 3,00 m aufweisen, damit Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge ungehindert passieren können. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2163

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