Mehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST
2469
Betreff: Mehr Parkflächen
im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen Die Steinhausenstraße ist im
Bereich der Grünanlage ca. 5,00 m breit. Der rechte Gehweg weist eine Breite
von ca. 2,30 m auf und ist mit Verkehrszeichen (VZ) 315-56
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (halbseitiges Gehwegparken) beschildert.
Ausgehend von einer
benötigten Gehwegbreite von 1,60 m können Fahrzeuge (bei angenommener
pauschaler Fahrzeugbreite 2,00 m) hier mit 0,70 m auf dem Gehweg parken. Es
ergibt sich für die Fahrbahn dann eine Restbreite von 3,70 m. Der linke Gehweg weist eine Breite von ca. 2,50 m
auf. Würde hier ebenfalls das Gehwegparken erlaubt werden, ergebe sich
abzüglich der Gehwegbreite 0,90 m Breite zum Parken. Somit stünden die
Fahrzeuge ca. 1,10 m im Fahrbahnbereich. Wenn auf der gegenüberliegenden Seite wie aktuell
Fahrzeuge geparkt sind und der Bereich vor der Grünfläche zum Parken
freigegeben wird, ist nicht mehr ausreichend Fahrbahnbreite vorhanden. Diese
muss immer mindestens 3,00 m aufweisen, damit Rettungs- und
Entsorgungsfahrzeuge ungehindert passieren können. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2017, OM 2163