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Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2463 Betreff: Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten? Aus dem genannten Bereich liegen dem Magistrat - Ordnungsamt - im Jahr 2017 insgesamt sechs Bürgerhinweise über die Sichtung von Ratten vor. Bei der Kontrolle des Bereichs konnte in zwei Fällen Rattenbefall im Bereich der Abwasserkanäle nachgewiesen werden. Hiernach wurde umgehend die Stadtentwässerung informiert, die eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt und die Maßnahmen jeweils erfolgreich abgeschlossen hat. In den übrigen Fällen handelte es sich um Befall auf Privatgrundstücken. Diese wurde ebenfalls durch die Gesundheitsaufsicht des Ordnungsamtes umgehend kontrolliert. Die jeweils notwendigen Maßnahmen wurden von den Eigentümern eingeleitet und gemäß den Vorgaben der Schädlingsbekämpfungsverordnung solange durchgeführt, bis kein Befall mehr vorhanden war. Derzeit liegen dem Magistrat keine aktuellen Hinweise über Rattenbefall vor. Sollte es erneut zur Sichtung kommen, empfiehlt sich direkt mit der zuständigen Stelle im Ordnungsamt unter den Rufnummern 212 - 4 24 92 / 212-4 24 99 oder 212 - 4 32 44 Kontakt aufzunehmen. Somit ist es möglich durch gezielte Fragen an die Bürgerinnen und Bürger die befallenen Bereiche möglichst genau zu lokalisieren, damit anschließend alles Nötige für eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung in die Wege geleitet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2017, V 573

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