Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST
2463
Betreff: Außergewöhnliches
Aufkommen von Ratten? Aus dem genannten Bereich liegen
dem Magistrat - Ordnungsamt - im Jahr 2017 insgesamt sechs Bürgerhinweise über
die Sichtung von Ratten vor. Bei der Kontrolle des Bereichs konnte in zwei
Fällen Rattenbefall im Bereich der Abwasserkanäle nachgewiesen werden. Hiernach
wurde umgehend die Stadtentwässerung informiert, die eine Schädlingsbekämpfung
durchgeführt und die Maßnahmen jeweils erfolgreich abgeschlossen hat.
In den übrigen Fällen handelte es sich um Befall auf
Privatgrundstücken. Diese wurde ebenfalls durch die Gesundheitsaufsicht
des Ordnungsamtes umgehend kontrolliert. Die jeweils notwendigen Maßnahmen
wurden von den Eigentümern eingeleitet und gemäß den Vorgaben der
Schädlingsbekämpfungsverordnung solange durchgeführt, bis kein Befall mehr
vorhanden war.
Derzeit liegen dem Magistrat
keine aktuellen Hinweise über Rattenbefall vor. Sollte es erneut zur Sichtung
kommen, empfiehlt sich direkt mit der zuständigen Stelle im Ordnungsamt unter
den Rufnummern 212 - 4 24 92 / 212-4 24 99 oder 212 - 4 32 44 Kontakt
aufzunehmen. Somit ist es möglich durch gezielte Fragen an die Bürgerinnen und
Bürger die befallenen Bereiche möglichst genau zu lokalisieren, damit
anschließend alles Nötige für eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung in die
Wege geleitet werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 12.09.2017, V 573