Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2446
Betreff: Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße Die Fragen des Ortsbeirats können wie folgt beantwortet werden:
- Der Magistrat hält weiterhin an den mit der Stellungnahme ST 137/2012 und dem Bericht B 334/2011 mitgeteilten Einschätzungen fest.
- Die Cyriakusgemeinde hat dem Magistrat keine neuen Planungen für das Areal mitgeteilt.
- und
- Das Grundstück der Cyriakusgemeinde ist in dem seit 2013 rechtswirksamen Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä als gemischte Baufläche (MI) ausgewiesen. Es existiert keine bauplanungsrechtliche Absicherung als Gemeinbedarfsfläche. Aus diesem Grund sind hier alle in einem MI-Gebiet zulässigen Nutzungen denkbar. Der Magistrat hat keine rechtliche Möglichkeit, gegen den Willen des Grundstückseigentümers auf der Fläche eine Versammlungsstätte zu sichern.
- Dem Magistrat liegt kein Angebot des Grundstückseigentümers vor. Ein Erwerb setzte zudem ein entsprechendes Budget im Haushalt sowie ein tragfähiges Nutzungskonzept voraus.