Fehlende Lkw-Rastplätze
Stellungnahme des Magistrats
Die Zuständigkeit für die Bereitstellung ausreichender Lkw-Parkplätze an den Bundesfernstraßen liegt beim Bund beziehungsweise bei den entsprechenden Auftragsverwaltungen. Ein Mangel an Lkw-Parkplätzen an Autobahnen wird bundesweit diskutiert. Eine Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2018 hat einen niedrigen bis mittleren Handlungsbedarf auch am Autobahnnetz in der Region FrankfurtRheinMain ergeben. Der Bund verfolgt mehrere Handlungsansätze, um dem Mangel abzuhelfen: - neue Lkw-Parkmöglichkeiten auf den Rastanlagen schaffen - verstärkter Einsatz telematischer Parkverfahren - verstärkter Einsatz von Parkleitsystemen - optimierte Nutzung des vorhandenen Lkw-Parkraums - Förderung von privaten Parkraummodellen in Autobahnnähe. Die Tank- und Rastanlage Taunusblick an der A 5 ist vor geraumer Zeit mit einer dynamischen Anzeige der verfügbaren Lkw-Parkstände ausgestattet worden. Weitere Projekte der zuständigen Stellen in und um Frankfurt am Main sind dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat plant keine Lkw-Parkplätze für den Fernverkehr. Die Bereitstellung von Flächen an oder im Umfeld der Autobahnen für diesen Zweck sind im Ballungsraum aufgrund der vielfältigen Flächenrestriktionen kaum vorstellbar. Insofern entfällt auch der Aspekt einer gemeinsamen Planung mit Park+Ride-Anlagen.