Unterliederbach: Bewohnerparken in der Windthorststraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST
2441
Betreff: Unterliederbach:
Bewohnerparken in der Windthorststraße Zu 1.: Die bereits beschlossenen Bewohnerparkgebiete
konnten aufgrund der knappen personellen Ressourcen für die Parkraumüberwachung
bisher noch nicht vollständig eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat,
Bewohnerparken in neuen Bereichen derzeit nicht in Aussicht stellen zu
können. Zu 2.: Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Reservierung
von öffentlichem Verkehrsraum (derzeit) ausschließlich für Behinderten-
und Bewohnerparkplätze möglich. Das seit dem 1. September 2017 geltende
Carsharing-Gesetz enthält u.a. Ermächtigungen zur Änderung der
Straßenverkehrsordnung, da darin insbesondere die entsprechenden
Verkehrszeichen und Anordnungsvoraussetzungen zu regeln sind. Zusätzlich sind
noch verschiedene bundes- und landesrechtliche Regelungen an die
Zielrichtung des Gesetzes anzupassen, bevor der Magistrat im Sinne des
Gesetzes handlungsberechtigt ist. Bis dahin können leider keine Stellflächen im
öffentlichen Raum für Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.
Zu 3.: Im Zusammenhang mit der Anregung des Ortsbeirates 6
vom 12.09.2017, OM 2079 wird geklärt, inwiefern die KEG bereit wäre, den
Mietvertrag mit dem Flughafen-Shuttleservice zugunsten der Anwohner zu
reduzieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 12.09.2017, V 566