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Unterliederbach: Bewohnerparken in der Windthorststraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2441 Betreff: Unterliederbach: Bewohnerparken in der Windthorststraße Zu 1.: Die bereits beschlossenen Bewohnerparkgebiete konnten aufgrund der knappen personellen Ressourcen für die Parkraumüberwachung bisher noch nicht vollständig eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, Bewohnerparken in neuen Bereichen derzeit nicht in Aussicht stellen zu können. Zu 2.: Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Reservierung von öffentlichem Verkehrsraum (derzeit) ausschließlich für Behinderten- und Bewohnerparkplätze möglich. Das seit dem 1. September 2017 geltende Carsharing-Gesetz enthält u.a. Ermächtigungen zur Änderung der Straßenverkehrsordnung, da darin insbesondere die entsprechenden Verkehrszeichen und Anordnungsvoraussetzungen zu regeln sind. Zusätzlich sind noch verschiedene bundes- und landesrechtliche Regelungen an die Zielrichtung des Gesetzes anzupassen, bevor der Magistrat im Sinne des Gesetzes handlungsberechtigt ist. Bis dahin können leider keine Stellflächen im öffentlichen Raum für Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Zu 3.: Im Zusammenhang mit der Anregung des Ortsbeirates 6 vom 12.09.2017, OM 2079 wird geklärt, inwiefern die KEG bereit wäre, den Mietvertrag mit dem Flughafen-Shuttleservice zugunsten der Anwohner zu reduzieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2017, V 566

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