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Schulwegsicherung Inheidener Straße/Löwengasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrszählungen werden nur zweimal im Jahr durchgeführt. Daher kann der Magistrat erst jetzt die Ergebnisse dazu berichten. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs möglich, wenn in einer Stunde 30 bis 50 Fußgänger:innen auf 200 bis 300 Fahrzeuge treffen. Im Bereich Inheidener Straße/Löwengasse wurden die Zahlen der Fußgänger:innen nicht erreicht. Aus diesem Grund lässt sich kein Fußgängerüberweg umsetzen. Die im Termin vereinbarten Sperrflächen und Poller werden umgehend angebracht.

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