Verkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee
Stellungnahme des Magistrats
Das Verkehrszeichen (VZ) 206 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Stoppschild" ist nur dann erforderlich, wenn die Sichtverhältnisse aus der wartepflichtigen Straße schlecht sind, es wegen der örtlichen Verhältnisse schwierig ist, die Geschwindigkeit auf der anderen Straße zu beurteilen oder die Verkehrsteilnehmenden aus Gründen der Sicherheit zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht ermahnt werden sollen, z.B. an Unfallhäufungspunkten, die sich aus der Unfallauswertung ergeben. Der Einfahrtsbereich von der Bernusstraße in die Franz-Rücker-Allee ist sehr breit. Es ist eine sehr gute Einsehbarkeit in die Franz-Rücker-Allee gegeben. Die Sicht wird nicht durch (falsch) parkende Fahrzeuge beeinträchtigt. Da sich der Einmündungsbereich nicht in einer Kurve, sondern auf gerader Strecke der Franz-Rücker-Allee befindet, ist die Einschätzung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Franz-Rücker-Allee gut möglich. Laut Rückmeldung der Unfallkommission handelt es sich hier auch nicht um eine Unfallhäufungsstelle. Das vor Ort befindliche VZ 205 StVO "Vorfahrt gewähren" in Verbindung mit der Wartelinie ist an dieser Stelle völlig ausreichend. Ähnliche Einmündungen im weiteren Verlauf der Franz-Rücker-Allee sind ebenfalls mittels VZ 205 StVO und Wartelinien ausgeschildert. An diesen Stellen wurden bisher keine Beschwerden verzeichnet. Der Anregung wird deshalb nicht entsprochen.