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Mehr Sicherheit am Fußgängerüberweg in der Kettelerallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird damit entsprochen, dass auf der bereits vorhanden Sperrfläche zwischen Fußgängerüberweg (FGÜ) und der Einmündung der Karl-Flesch-Straße Poller gesetzt werden. Auf der Seite des Ausgangs von der U-Bahn-Station wird eine Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) aufgebracht. Dadurch lässt sich das bereits gesetzlich bestehende Haltverbot im Bereich 5 Meter vor dem FGÜ nochmals hervorheben. Das Verkehrszeichen (VZ) 101-11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Fußgängerüberweg" wird erneuert. Die Einrichtung von baulichen Elementen wie Asphaltschwellen oder Kölner Teller wird nicht erfolgen. Asphaltschwellen tragen insbesondere in Wohngebieten zu einer erheblichen Schallemission bei. Die Erfahrung der letzten Jahre mit dieser Form der Verkehrsberuhigung zeigt, dass Anlieger:innen durch diese Geräuschentwicklung stark beeinträchtigt werden.

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