Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bockenheim attraktiver gestalten!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. - 2. und
  2. Der Magistrat weist darauf hin, dass sich die betreffenden Bereiche nicht in öffentlicher Hand befinden und entsprechend die Eigentümer für etwaige Verbesserungen Sorge zu tragen haben. Der genannte Baum (Platane) wird durch den Magistrat gepflegt, befindet sich jedoch in privatem Eigentum. Eine grundlegende Veränderung an der schadhaften Aufpflasterung ist aufgrund der Baumstatik nicht möglich, Ausbesserungsarbeiten müssen durch den Eigentümer vorgenommen werden. Zu
  3. Dem Magistrat liegen für diesen Bereich keine Beschwerden vor. Die Leipziger Straße wird im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung − entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse VI − fünfmal wöchentlich und einmal am Wochenende gereinigt. Dabei finden auch die notwendigen Papierkorbleerungen statt. Aufgrund der bestehenden Entsorgungsangebote sieht der Magistrat keine Veranlassung, eine Müllgarage einzurichten. Vorübergehende Verschmutzungssituationen sind auf entsprechendes Fehlverhalten, nicht auf eine mangelnde Reinigungsleistung oder fehlende Papierkörbe, zurückzuführen.