NOXMAS Installation im Nordend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST
2421
Betreff: NOXMAS
Installation im Nordend Grundsätzlich bewertet der
Magistrat vergleichbare Einrichtungen zur Darstellung der Luftqualität als
äußerst nützlich, um die Bevölkerung aufzuklären und eine Bewusstseinsbildung
zu unterstützen. Er prüft daher aktuell Möglichkeiten, eine Lichtinstallation
zur Darstellung der Luftschadstoffbelastung im öffentlichen Raum, ggf. mit
Bürgereinbindung, im Rahmen der Luminale im März 2018 zu installieren. Diese
soll den Anspruch haben, die Thematik umfassend und differenziert
aufzugreifen. Der
Magistrat schätzt die Installation von NOXMAS am Beispiel von Wiesbaden als
nicht zielführend ein, da diese Installation die Stickoxidbelastung
oberflächlich und unzureichend darstellt. In Wiesbaden leuchtete die
NOXMAS-Lichterkette grün, wenn an der über 500 Meter entfernten Luftmessstation
Ringkirche eine Stickstoffdioxidbelastung unter 40 μg/m3 (Grenzwert für das
Jahresmittel) erfasst wurde. Die Belastung an der Ringkirche hat nur wenig mit
der am Wiesbadener Hauptbahnhof, dem Installationsort von NOXMAS, zu tun.
Ähnlich wie in der Anregung formuliert könnte eine grüne Illumination als
"keine Belastung" interpretiert werden. Dies ist nicht richtig. Genauso wird
eine rote Beleuchtung als eine starke, gesundheitsschädliche Belastung
interpretiert, was ebenfalls falsch ist. Eine gut/schlecht Schwelle bei 40
μg/m3 anzusetzen ist irreführend, da erst nach einem Kalenderjahr feststeht, ob
die durchschnittliche Konzentration über oder unter diesem Wert liegt. Der
Kurzzeitgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 200 μg/m3 als
Stundenmittelwert, welcher im Jahr 18-mal überschritten werden darf. Würde
richtigerweise zur Bewertung kurzzeitiger Ereignisse den Schwellenwert von 200
μg/m3 herangezogen, würde NOXMAS praktisch ununterbrochen grün leuchten. Dies
würde eine dauerhaft gute Belastungssituation implizieren und die Darstellung
der Stickstoffdioxidproblematik ebenfalls verfehlen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.09.2017, OM 2222