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NOXMAS Installation im Nordend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2421 Betreff: NOXMAS Installation im Nordend Grundsätzlich bewertet der Magistrat vergleichbare Einrichtungen zur Darstellung der Luftqualität als äußerst nützlich, um die Bevölkerung aufzuklären und eine Bewusstseinsbildung zu unterstützen. Er prüft daher aktuell Möglichkeiten, eine Lichtinstallation zur Darstellung der Luftschadstoffbelastung im öffentlichen Raum, ggf. mit Bürgereinbindung, im Rahmen der Luminale im März 2018 zu installieren. Diese soll den Anspruch haben, die Thematik umfassend und differenziert aufzugreifen. Der Magistrat schätzt die Installation von NOXMAS am Beispiel von Wiesbaden als nicht zielführend ein, da diese Installation die Stickoxidbelastung oberflächlich und unzureichend darstellt. In Wiesbaden leuchtete die NOXMAS-Lichterkette grün, wenn an der über 500 Meter entfernten Luftmessstation Ringkirche eine Stickstoffdioxidbelastung unter 40 μg/m3 (Grenzwert für das Jahresmittel) erfasst wurde. Die Belastung an der Ringkirche hat nur wenig mit der am Wiesbadener Hauptbahnhof, dem Installationsort von NOXMAS, zu tun. Ähnlich wie in der Anregung formuliert könnte eine grüne Illumination als "keine Belastung" interpretiert werden. Dies ist nicht richtig. Genauso wird eine rote Beleuchtung als eine starke, gesundheitsschädliche Belastung interpretiert, was ebenfalls falsch ist. Eine gut/schlecht Schwelle bei 40 μg/m3 anzusetzen ist irreführend, da erst nach einem Kalenderjahr feststeht, ob die durchschnittliche Konzentration über oder unter diesem Wert liegt. Der Kurzzeitgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 200 μg/m3 als Stundenmittelwert, welcher im Jahr 18-mal überschritten werden darf. Würde richtigerweise zur Bewertung kurzzeitiger Ereignisse den Schwellenwert von 200 μg/m3 herangezogen, würde NOXMAS praktisch ununterbrochen grün leuchten. Dies würde eine dauerhaft gute Belastungssituation implizieren und die Darstellung der Stickstoffdioxidproblematik ebenfalls verfehlen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2222

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