Baumaßnahmen im Gallus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST
2415
Betreff: Baumaßnahmen im
Gallus Zu 1.: Wie dem Ortsbeirat 1 bereits zugesagt, wird die
Einbahnstraßenregelung in der Speyerer Straße gedreht. Somit verteilt sich der
abfließende Verkehr von der Frankenallee kommend auf die Speyerer Straße und
die Heinrichstraße. Diese Maßnahme wird noch in diesem Jahr umgesetzt. Zu 2.: Es wurden bisher keine Pumpen zur
Grundwasserabsenkung installiert, lediglich Grundwassermessstellen wurden rund
um die Stadtbahn-Baustelle gebohrt. Im Zuge der Planfeststellung für das
Projekt Stadtbahn Europaviertel war ein umfangreiches Grundwassermonitoring
erforderlich. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) muss diese
Auflage als Vorhabenträgerin erfüllen. Zur Durchführung der
Grundwasserüberwachung werden vorhandene Messstellen genutzt, jedoch sind an
verschiedenen Stellen im Umfeld der Stadtbahn-Baustelle (des Europaviertels)
noch Grundwassermessstellen herzustellen. Die Lage der Messstellen wurde in
einem ganzheitlichen Monitoringkonzept mit dem Regierungspräsidium Darmstadt
abgestimmt und durch ein Sachverständigenbüro erstellt. Zu 3.: Die Messstelle, welche am Lia-Wöhr-Platz gebohrt
wurde, sollte möglichst ohne Einschränkung der öffentlichen Verkehrswege
kurzfristig erfolgen. Aufgrund der Bepflanzung des Platzes und den damit
einhergehenden Auflagen des Grünflächenamtes zum Schutz der Bäume musste das
Bohrgerät auf der Fahrbahn aufgestellt werden. Leider kam es beim Bohren der
Grundwassermessstelle zu Komplikationen und die Arbeiten haben sich zeitlich
verzögert. Da von einer geringeren Beeinträchtigung der Anwohner ausgegangen
wurde, wurden keine Wurfzettel verteilt. Die Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft
mbH (SBEV) hat vorab auf Ihrer Webseite (www.sbev-frankfurt.de) sowie
wöchentlich im Info-Container (an der Hafenstraße) informiert. Den Hinweis des
Ortsbeirates nimmt der Magistrat gerne auf und wird bei kommenden Maßnahmen die
Kommunikation ausweiten. Zu 4a.: Im Wesentlichen finden die Arbeiten zur Stadtbahn
Europaviertel in der Europa-Allee statt. Die Leitungsverlegungen für den
Baustart sind größtenteils abgeschlossen. Nun folgt die Herstellung der
Startbaugrube in der Europa-Allee Ost sowie der Baugrubenverbau für die Station
Güterplatz. Die
Tunnelbauarbeiten sind ab Mitte 2018 vorgesehen. Im Zuge des
Grundwassermonitorings sind kleinere Baustellen bzw. Absperrungen zum Auslesen
oder Herstellen von Grundwassermessstellen im Umfeld des Europaviertels bzw. im
Bereich des Stadtteils Gallus nicht auszuschließen. Die Baustellenandienung der
Baustelle ist zentral geregelt und findet über die Hauptverkehrsstraßen
(Europa-Allee und Mainzer Landstraße) statt. Aufgrund von festgestellten Schäden am öffentlichen
Kanalnetz wird die Stadtentwässerung in den nächsten Jahren ca. 8 punktuelle
Aufbrüche in der Ackermann-, Kleyer- und Mainzer Landstraße durchführen. Eine
genaue Terminierung dieser Arbeiten steht jedoch noch aus. Die Arbeiten werden
frühzeitig abgestimmt und koordiniert. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden
zusätzlich vor Baubeginn informiert. Weiterhin sind 2017 und 2018 Kanalumbauarbeiten im
Bereich Europaallee und Platz der Republik erforderlich. Zu 4b.: Baustellenverkehr durch die Wohngebiete ist nicht
vorgesehen und wird aktiv unterbunden. Die nötigen Messungen und Herstellungen
von Messstellen zum Grundwassermonitoring sind jedoch verpflichtend notwendig
und können daher nicht reduziert bzw. verlagert werden. Die Belastungen für die
Bewohnerinnen und Bewohner werden so gering wie möglich gehalten. Zu 5.: Dem Magistrat ist bewusst, dass Lärmbelästigungen,
die die Wohn- und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen,
vor allem im Zusammenhang mit dem Einsatz von Martinshörnern bei Alarmfahrten
von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr auftreten können. Die Einsatzkräfte werden in regelmäßigen Abständen
für dieses Thema sensibilisiert und sind daher bestrebt, die Lärmbelästigung
soweit wie möglich zu vermeiden. Ungeachtet dessen kann aufgrund rechtlicher
Vorgaben jedoch nicht immer, auch aus Gründen der Verantwortung gegenüber
anderen Verkehrsteilnehmern und aus Eigenschutzgründen der Einsatzkräfte, auf
die Nutzung von Sondersignalen verzichtet werden. Die Entscheidung, das Sondersignal einzusetzen,
obliegt nicht den Einsatzkräften vor Ort, sondern wird im Einzelfall durch die
Zentrale Leitstelle angeordnet. Gerade auf vielbefahrenen Straßen und
Kreuzungsbereichen, wie rund um die Mainzer Landstraße, der Frankenallee und
der Heinrichstraße ist der Einsatz von Sondersignalen teilweise
unumgänglich. Da es Einsatzkräften aufgrund der
Baumaßnahmen im Gallus nicht mehr möglich ist, mit den Großfahrzeugen in
Richtung Mainzer Landstraße über den Güterplatz auszurücken, muss zur
Erreichung der gesetzlichen Hilfsfrist ebenfalls über die Heinrichstraße
ausgefahren werden. Je nach Wochentag, Tageszeit und Zulieferverkehr
funktioniert die Ausfahrt über die Heinrichstraße trotz Ampelschaltung
lediglich unter Einschaltung von Martinshörnern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.08.2017, V 552