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Baumaßnahmen im Gallus

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2415 Betreff: Baumaßnahmen im Gallus Zu 1.: Wie dem Ortsbeirat 1 bereits zugesagt, wird die Einbahnstraßenregelung in der Speyerer Straße gedreht. Somit verteilt sich der abfließende Verkehr von der Frankenallee kommend auf die Speyerer Straße und die Heinrichstraße. Diese Maßnahme wird noch in diesem Jahr umgesetzt. Zu 2.: Es wurden bisher keine Pumpen zur Grundwasserabsenkung installiert, lediglich Grundwassermessstellen wurden rund um die Stadtbahn-Baustelle gebohrt. Im Zuge der Planfeststellung für das Projekt Stadtbahn Europaviertel war ein umfangreiches Grundwassermonitoring erforderlich. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) muss diese Auflage als Vorhabenträgerin erfüllen. Zur Durchführung der Grundwasserüberwachung werden vorhandene Messstellen genutzt, jedoch sind an verschiedenen Stellen im Umfeld der Stadtbahn-Baustelle (des Europaviertels) noch Grundwassermessstellen herzustellen. Die Lage der Messstellen wurde in einem ganzheitlichen Monitoringkonzept mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt und durch ein Sachverständigenbüro erstellt. Zu 3.: Die Messstelle, welche am Lia-Wöhr-Platz gebohrt wurde, sollte möglichst ohne Einschränkung der öffentlichen Verkehrswege kurzfristig erfolgen. Aufgrund der Bepflanzung des Platzes und den damit einhergehenden Auflagen des Grünflächenamtes zum Schutz der Bäume musste das Bohrgerät auf der Fahrbahn aufgestellt werden. Leider kam es beim Bohren der Grundwassermessstelle zu Komplikationen und die Arbeiten haben sich zeitlich verzögert. Da von einer geringeren Beeinträchtigung der Anwohner ausgegangen wurde, wurden keine Wurfzettel verteilt. Die Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH (SBEV) hat vorab auf Ihrer Webseite (www.sbev-frankfurt.de) sowie wöchentlich im Info-Container (an der Hafenstraße) informiert. Den Hinweis des Ortsbeirates nimmt der Magistrat gerne auf und wird bei kommenden Maßnahmen die Kommunikation ausweiten. Zu 4a.: Im Wesentlichen finden die Arbeiten zur Stadtbahn Europaviertel in der Europa-Allee statt. Die Leitungsverlegungen für den Baustart sind größtenteils abgeschlossen. Nun folgt die Herstellung der Startbaugrube in der Europa-Allee Ost sowie der Baugrubenverbau für die Station Güterplatz. Die Tunnelbauarbeiten sind ab Mitte 2018 vorgesehen. Im Zuge des Grundwassermonitorings sind kleinere Baustellen bzw. Absperrungen zum Auslesen oder Herstellen von Grundwassermessstellen im Umfeld des Europaviertels bzw. im Bereich des Stadtteils Gallus nicht auszuschließen. Die Baustellenandienung der Baustelle ist zentral geregelt und findet über die Hauptverkehrsstraßen (Europa-Allee und Mainzer Landstraße) statt. Aufgrund von festgestellten Schäden am öffentlichen Kanalnetz wird die Stadtentwässerung in den nächsten Jahren ca. 8 punktuelle Aufbrüche in der Ackermann-, Kleyer- und Mainzer Landstraße durchführen. Eine genaue Terminierung dieser Arbeiten steht jedoch noch aus. Die Arbeiten werden frühzeitig abgestimmt und koordiniert. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden zusätzlich vor Baubeginn informiert. Weiterhin sind 2017 und 2018 Kanalumbauarbeiten im Bereich Europaallee und Platz der Republik erforderlich. Zu 4b.: Baustellenverkehr durch die Wohngebiete ist nicht vorgesehen und wird aktiv unterbunden. Die nötigen Messungen und Herstellungen von Messstellen zum Grundwassermonitoring sind jedoch verpflichtend notwendig und können daher nicht reduziert bzw. verlagert werden. Die Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner werden so gering wie möglich gehalten. Zu 5.: Dem Magistrat ist bewusst, dass Lärmbelästigungen, die die Wohn- und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen, vor allem im Zusammenhang mit dem Einsatz von Martinshörnern bei Alarmfahrten von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr auftreten können. Die Einsatzkräfte werden in regelmäßigen Abständen für dieses Thema sensibilisiert und sind daher bestrebt, die Lärmbelästigung soweit wie möglich zu vermeiden. Ungeachtet dessen kann aufgrund rechtlicher Vorgaben jedoch nicht immer, auch aus Gründen der Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und aus Eigenschutzgründen der Einsatzkräfte, auf die Nutzung von Sondersignalen verzichtet werden. Die Entscheidung, das Sondersignal einzusetzen, obliegt nicht den Einsatzkräften vor Ort, sondern wird im Einzelfall durch die Zentrale Leitstelle angeordnet. Gerade auf vielbefahrenen Straßen und Kreuzungsbereichen, wie rund um die Mainzer Landstraße, der Frankenallee und der Heinrichstraße ist der Einsatz von Sondersignalen teilweise unumgänglich. Da es Einsatzkräften aufgrund der Baumaßnahmen im Gallus nicht mehr möglich ist, mit den Großfahrzeugen in Richtung Mainzer Landstraße über den Güterplatz auszurücken, muss zur Erreichung der gesetzlichen Hilfsfrist ebenfalls über die Heinrichstraße ausgefahren werden. Je nach Wochentag, Tageszeit und Zulieferverkehr funktioniert die Ausfahrt über die Heinrichstraße trotz Ampelschaltung lediglich unter Einschaltung von Martinshörnern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 552

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