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Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung und wird sämtliche Straßenmarkierungen in den genannten Straßen überprüfen und bei Bedarf erneuern. Mit dem Abschluss der Arbeiten ist bis zum Ende des

  1. Quartals 2023 zu rechnen. Ergänzend weist der Magistrat daraufhin, dass Dritte, die einen Aufbruch im Fahrbahnbereich vornehmen, dazu verpflichtet sind, die Fläche wiederherzustellen und gegebenenfalls entfernte Fahrbahnmarkierungen wieder aufzubringen. In der Aufbruchrichtlinie der Stadt Frankfurt heißt es dazu unter Punkt 13.9: "Müssen durch Aufgrabungsarbeiten Fahrbahnmarkierungen entfernt oder geändert werden, so ist umgehend nach Wiederherstellung der Verkehrsflächen durch den Antragsteller die Markierung des ursprünglichen Zustands gemäß den gültigen Markierungsvorschriften wieder zu veranlassen."