Gefährliche Verkehrssituation für spielende Kinder am Gleisfeldpark entschärfen
Stellungnahme des Magistrats
Die geforderte Beschilderung und Markierung mittels Verkehrszeichen 136 Straßenverkehrs-Ordnung "Kinder" ist an dieser Örtlichkeit entbehrlich. Der Fahrverkehr muss in Tempo 30-Zonen jederzeit mit querenden zu Fuß Gehenden rechnen und bremsbereit sein. Die beiden Schwellen führen zudem bereits dazu, dass die Geschwindigkeit verringert werden muss. Dieser bremsende Effekt wird zusätzlich durch die beiden vorhandenen Fußgängerüberwege verstärkt. Zudem dürfen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung an einer Örtlichkeit nicht zu viele Verkehrszeichen gleichzeitig eingesetzt werden, weil dadurch die Verkehrssicherheit darunter leidet. Dies wäre durch den Einsatz der vorgeschlagenen zusätzlichen Markierung und Beschilderung in Kombination mit der ÖPNV-Haltestelle der Fall. Die Wahrnehmbarkeit würde beeinträchtigt. Und Verkehrsteilnehmende würden abgelenkt oder gar überfordert und dadurch noch weniger auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit achten. Überhöhte Geschwindigkeiten lassen sich im Straßenverkehr nicht vollständig unterbinden, besonders nicht bei vorsätzlich begangenem Fehlverhalten. Der Anregung lässt sich daher nicht entsprechen.