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Parksituation Am Weigelsgarten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Dem Magistrat ist nicht ersichtlich, welcher Abschnitt der Straße "Am Weigelsgarten" gemeint ist, daher wird auf beide Abschnitte der Straße eingegangen. Der nördliche Abschnitt der Straße weist eine Fahrbahnbreite von ca. 7,50 m auf. Durch das aktuell angeordnete Parken auf der Fahrbahn wird eine Restfahrbahnbreite von circa 3,50 m aufrechterhalten. Ein Gehwegparken würde somit keine neuen Parkplätze schaffen. Eine Änderung der Parkordnung ist im nördlichen Bereich der Straße "Am Weigelsgarten" daher nicht sinnvoll. Bei dem südlichen Abschnitt ist eine Fahrbahnbreite von ca. 6,00 m vorhanden. Die aktuelle Parkordnung erlaubt lediglich das Parken auf der Fahrbahn. Durch das beidseitige Parken auf der Fahrbahn wäre lediglich eine Restfahrbahnbreite von ca. 2,00 m vorhanden, was zur Vollsperrung der Straße führen würde. Ein halbseitiges Gehwegparken kann aus folgenden Gründen nicht angeordnet werden: Gemäß der Regelung des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), welche am 30.06.2021 verfasst worden ist, ist bei neuangeordnetem Gehwegparken eine Mindestgehwegbreite von 2,20 m aufrechtzuerhalten. In der Straße "Am Weigelsgarten" hat der Gehweg eine Breite von ca. 1,35 m. Durch das halbseitige Gehwegparken würde der Gehweg eine Restgehwegbreite von 35 cm aufweisen. Die Neuanordnung des Gehwegparkens in der Sackgasse Am Weigelsgarten ist aufgrund der geringen Gehwegbreite demnach nicht möglich. Das schräge Parken kann ebenfalls nicht ermöglicht werden, da die Straße, wie oben beschrieben, lediglich eine Breite von 6,00 m hat und somit durch ein schräg parkendes Fahrzeug auf circa 1,00 m Restfahrbahnbreite verkleinert werden würde. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

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