Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt diese Anregung des Ortsbeirats und wünscht sich zugleich von Seiten des Gesetzgebers mehr kommunale Spielräume zur Anordnung von Tempo 30. Es ist das erklärte Ziel des Magistrats, wo möglich, innerstädtische Geschwindigkeitsreduzierung konsequent umzusetzen und einen nachhaltigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Minderung von Emissionen zu leisten. Leider kann der Magistrat dieser Anregung aber aufgrund der geltenden Rechtslage nicht entsprechen, da die rechtssichere Anordnung von Tempo 30 in der Elektronstraße nicht gegeben ist. So befinden sich in der Elektronstraße beispielsweise keine schützenswerten Einrichtungen, in jedem Fall keine, mit direktem Zugang zur Straße, was für eine Einrichtung von Tempo 30 im Rahmen einer Ausnahme zu § 45 Absatz 9 StVO notwendig wäre. Ein Schulweg alleine rechtfertigt leider noch keine Temporeduzierung.