Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
Stellungnahme des Magistrats
Der genannte Kreuzungsbereich ist Bestandteil der Tempo-30-Zone Sachsenhausen-Mitte (Zone 5.7). Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und der dazu erlassenen Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Nur im Rahmen der Schulwegsicherung kann von dieser Regel abgewichen werden. Daher wird die Anregung zur Errichtung von Fußgängerüberwegen im genannten Bereich abgelehnt. Um das Überqueren der Fahrbahn für zu Fuß Gehende dennoch zu erleichtern, wird mittels Markierungen der Fahrbahnquerschnitt der genannten Straßen eingeengt. Durch das Aufbringen von Sperrflächen und Fußgängeraufstellflächen wird der Kreuzungsbereich für alle Verkehrsteilnehmenden übersichtlicher gestaltet.