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Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 239 Betreff: Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße Die notwendigen Schallschutzmaßnahmen an der Eckenheimer Landstraße wurden von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) vollumfänglich umgesetzt. Die Ausstattung aller auf der Linie U5 verkehrenden Züge mit Radschallabsorbern ist seit April 2017 abgeschlossen. Ebenfalls wurde die Schienenbenetzungsanlage an der Rampe Scheffeleck kontinuierlich an die Gegebenheiten angepasst. Dies entspricht den Anforderungen, die aus dem Gutachten zu den Messungen vor Ort hervorgehen. Die Messung erfolgte im März 2017. Der Gutachter kommt zu folgendem Schluss: "Die auf Basis der Messungen ermittelten Beurteilungspegel Tag/Nacht befinden sich unter der Annahme, dass keine relevanten Kurvengeräusche auftreten, im Bereich der im Genehmigungsverfahren zum Umbau der Gleisanlage ausgewiesenen Beurteilungspegel. Zur weitgehenden Minderung der Kurvengeräusche sind entsprechende Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich." ... "Geeignete Maßnahmen zur Minderung der Kurvengeräusche sind die Anordnung von Radschallabsorbern und das Aufbringen von Schmierstoffen auf der Fahrfläche der Schienen." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.11.2017, V 626

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