Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
239
Betreff: Lärmbelästigung
durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße Die notwendigen
Schallschutzmaßnahmen an der Eckenheimer Landstraße wurden von der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) vollumfänglich umgesetzt. Die
Ausstattung aller auf der Linie U5 verkehrenden Züge mit Radschallabsorbern ist
seit April 2017 abgeschlossen. Ebenfalls wurde die Schienenbenetzungsanlage an
der Rampe Scheffeleck kontinuierlich an die Gegebenheiten angepasst. Dies
entspricht den Anforderungen, die aus dem Gutachten zu den Messungen vor Ort
hervorgehen. Die Messung erfolgte im März 2017. Der Gutachter kommt zu folgendem Schluss: "Die
auf Basis der Messungen ermittelten Beurteilungspegel Tag/Nacht befinden sich
unter der Annahme, dass keine relevanten Kurvengeräusche auftreten, im Bereich
der im Genehmigungsverfahren zum Umbau der Gleisanlage ausgewiesenen
Beurteilungspegel. Zur weitgehenden Minderung der Kurvengeräusche sind
entsprechende Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich." ... "Geeignete Maßnahmen
zur Minderung der Kurvengeräusche sind die Anordnung von Radschallabsorbern und
das Aufbringen von Schmierstoffen auf der Fahrfläche der Schienen." Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 02.11.2017, V 626