Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden Straßen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST
2398
Betreff: Unterliederbach:
Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe,
Cheruskerweg und der anliegenden Straßen Spontangrün auf Gehwegen wird vom
beauftragten Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
(FES), regelmäßig im vertraglich vereinbarten Umfang entfernt. Die vertragliche
Regelung sieht vor, dass Spontangrün auf Gehwegen zu beseitigen ist, wenn
hierdurch eine erhöhte Unfallgefahr entsteht. Über den vertraglich fixierten
Umfang hinaus entfernt die FES GmbH Spontangrün im Einzelfall nach Kapazität
und unter dem Hauptaspekt der Verkehrssicherung. Dazu werden mechanische
Mittel, zum Beispiel Spezialfahrzeuge mit Wildkrautbesen und
Freischneidegeräten, eingesetzt. Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln ist
in der Stadt Frankfurt am Main aus Gründen des Umweltschutzes nicht
erlaubt. Nach Überprüfung vor Ort und
Rücksprache mit der FES GmbH wird das Spontangrün in den genannten Bereichen in
Unterliederbach (Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg, Cimbernweg,
Rugierstraße) entfernt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2017, OM 2092