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Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden Straßen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2398 Betreff: Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden Straßen Spontangrün auf Gehwegen wird vom beauftragten Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), regelmäßig im vertraglich vereinbarten Umfang entfernt. Die vertragliche Regelung sieht vor, dass Spontangrün auf Gehwegen zu beseitigen ist, wenn hierdurch eine erhöhte Unfallgefahr entsteht. Über den vertraglich fixierten Umfang hinaus entfernt die FES GmbH Spontangrün im Einzelfall nach Kapazität und unter dem Hauptaspekt der Verkehrssicherung. Dazu werden mechanische Mittel, zum Beispiel Spezialfahrzeuge mit Wildkrautbesen und Freischneidegeräten, eingesetzt. Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln ist in der Stadt Frankfurt am Main aus Gründen des Umweltschutzes nicht erlaubt. Nach Überprüfung vor Ort und Rücksprache mit der FES GmbH wird das Spontangrün in den genannten Bereichen in Unterliederbach (Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg, Cimbernweg, Rugierstraße) entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2092