Wasserspiellandschaft im Rebstockpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST
2397
Betreff: Wasserspiellandschaft im Rebstockpark Grundsätzlich ist zum Thema Bau
von Wasserspiellandschaften folgendes anzumerken: Für den Neubau einer Wasserspielanlage ist eine
Investitionssumme im hohen sechsstelligen Bereich aufzubringen. Für den Betrieb
einer solchen Anlage sind sehr hohe jährliche Betriebskosten anzusetzen
(Personal, Energie, Wasser, Betriebsstoffe und Bauunterhaltung). Der Standort im Rebstockpark ist aufgrund nicht
gegebener baurechtlicher Vorrausetzungen und des Landschaftsschutzgesetzes kaum
umsetzbar. Erschwerend kommt hinzu, dass der Rebstockpark an die
Messegesellschaft verpachtet ist, die den Park als Ausweichparkplatz nutzt.
Unabhängig der beschriebenen
Verhältnisse erscheint die Errichtung einer solchen Anlage durch Dritte (Träger
oder Sponsoren) nicht realisierbar. Die Schaffung von Parallelstrukturen, die
sich nach der Sanierung des Rebstockbades gegenseitig Konkurrenz machen, ist
nicht wünschenswert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2017, OM 2177