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Wasserspiellandschaft im Rebstockpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2397 Betreff: Wasserspiellandschaft im Rebstockpark Grundsätzlich ist zum Thema Bau von Wasserspiellandschaften folgendes anzumerken: Für den Neubau einer Wasserspielanlage ist eine Investitionssumme im hohen sechsstelligen Bereich aufzubringen. Für den Betrieb einer solchen Anlage sind sehr hohe jährliche Betriebskosten anzusetzen (Personal, Energie, Wasser, Betriebsstoffe und Bauunterhaltung). Der Standort im Rebstockpark ist aufgrund nicht gegebener baurechtlicher Vorrausetzungen und des Landschaftsschutzgesetzes kaum umsetzbar. Erschwerend kommt hinzu, dass der Rebstockpark an die Messegesellschaft verpachtet ist, die den Park als Ausweichparkplatz nutzt. Unabhängig der beschriebenen Verhältnisse erscheint die Errichtung einer solchen Anlage durch Dritte (Träger oder Sponsoren) nicht realisierbar. Die Schaffung von Parallelstrukturen, die sich nach der Sanierung des Rebstockbades gegenseitig Konkurrenz machen, ist nicht wünschenswert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2177

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