Seniorenfitnessanlage im Rothschildpark/Westend-Süd
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST
2396
Betreff: Seniorenfitnessanlage im
Rothschildpark/Westend-Süd Zu 1.) Der Rothschildpark wurde erst vor
wenigen Jahren grunderneuert und um eine private Parkerweiterungsfläche
ergänzt. Im Planungsprozess hatte der Ortsbeirat sich seinerzeit gegen eine
Fitnessanlage entschieden. Diese Entscheidung ist nach Überprüfung vor Ort aus
fachlicher Sicht des Magistrats weiterhin richtig. Im historischen, städtischen Teil des Parks sind die
in Frage kommenden Nischen für eine solche Nutzung zu klein oder werden als
zentrale Spielplatzfläche genutzt. Im Park-Inneren bilden die zusammenhängenden
grünen Räume den landschaftlichen Charakter des denkmalgeschützten Parks. In
der im Stil des 19.Jahrhunderts sich darstellenden Parklandschaft würden Geräte
aus Edelstahl und farbigen Kunststoffen optisch sehr dominant hervortreten.
Dies würde sich zusätzlich durch den versiegelten Untergrund verstärken, der
für die Bewegungsflächen an den Geräten erforderlich ist. Im privaten südlichen
Parkerweiterungsteil sind zwar großzügige Flächen vorhanden, diese sind aber
häufig modelliert, sodass eine Fitness-Anlage in die Hügel eingeschnitten
werden müsste. An den Rändern bieten sich keine Nischen an, hier grenzen die
bodentiefen Fenster der Bankgebäude an, die aus Sicherheitsgründen und aus
Sichtschutzgründen Abstandsflächen benötigen. Es ist vorgesehen in der Friedberger Anlage eine
Fitnessanlage zu errichten. Perspektivisch ist eventuell der nah gelegene
ehemalige Campus in Bockenheim eine Alternative. Zu 2.) Für Finanzierungsmodelle mit Hilfe von Sponsoren
oder freien Trägern ist der Magistrat offen. Eine durchgehende öffentliche
Nutzung und die Herstellerunabhängige Gerätewahl ist hierbei Voraussetzung.
Zu 3.) Das Grünflächenamt hat bereits Erfahrungen aus den
vorhandenen Fitnessanlagen ausgewertet und reagiert mit einer entsprechenden
Geräteauswahl.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2017, OM 2171