Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Sachsenhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2393 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im
Stadtteil Sachsenhausen Hinsichtlich der
Versorgungssituation in den Stadtteilen hat der Magistrat der Stadt Frankfurt
am Main die Rahmenbedingungen der Mörfelder Landstraße 130 betrachtet, um zu
evaluieren, ob das benannte Grundstück zur Verbesserung der Nahversorgung im
Stadtteil Sachsenhausen infrage kommen könnte. Die Mörfelder Landstraße 130 befindet sich in
fußläufiger Entfernung zum Grundversorgungszentrum Ziegelhüttenplatz. Eine
entsprechende Nahversorgung im Verflechtungsbereich ist aus Sicht des
Magistrats der Stadt Frankfurt am Main somit bereits jetzt gegeben. Im Hinblick
auf die Frage, inwieweit sich die Mörfelder Landstraße 130 eignet, um die
Nahversorgung im Stadtteil Sachsenhausen zu verbessern, ist anzumerken, dass
die Realisierung eines teilintegrierten Nahversorgers am vorgeschlagenen
Standort eine Wettbewerbssituation zu Lasten des Grundversorgungszentrums
Ziegelhüttenplatz begünstigen könnte. Aus Sicht des Magistrats der Stadt
Frankfurt am Main ist jedoch die Stärkung und Weiterentwicklung der zentralen
Versorgungsbereiche anzustreben. Unabhängig davon scheint im Bereich Mörfelder
Landstraße 130 bereits ein Wohnungsbauprojekt vorgesehen zu sein. Hinzuzufügen ist zudem, dass die Prüfung potenzieller
(Nahversorgungs-)Standorte unter betriebstypenspezifischen Gesichtspunkten und
vor dem Hintergrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen stets von den
Betreibern durchgeführt wird. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
unterstützt die Ansiedlungsbemühungen von angemessen dimensionierten
Lebensmittelmärkten an geeigneten Standorten zur Verbesserung der wohnungsnahen
Grundversorgung aktiv, etwa im Rahmen des Leerstandsmanagements. Dabei werden
regelmäßig Gespräche geführt sowie Informationen über vakante Flächen zur
weiterführenden Prüfung (auch) an ansiedlungsinteressierte und
expansionsbestrebte Betriebe bzw. Lebensmittelanbieter weitergereicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2019, OM 5178