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Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Sachsenhausen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2393 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Sachsenhausen Hinsichtlich der Versorgungssituation in den Stadtteilen hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Rahmenbedingungen der Mörfelder Landstraße 130 betrachtet, um zu evaluieren, ob das benannte Grundstück zur Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Sachsenhausen infrage kommen könnte. Die Mörfelder Landstraße 130 befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Grundversorgungszentrum Ziegelhüttenplatz. Eine entsprechende Nahversorgung im Verflechtungsbereich ist aus Sicht des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main somit bereits jetzt gegeben. Im Hinblick auf die Frage, inwieweit sich die Mörfelder Landstraße 130 eignet, um die Nahversorgung im Stadtteil Sachsenhausen zu verbessern, ist anzumerken, dass die Realisierung eines teilintegrierten Nahversorgers am vorgeschlagenen Standort eine Wettbewerbssituation zu Lasten des Grundversorgungszentrums Ziegelhüttenplatz begünstigen könnte. Aus Sicht des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main ist jedoch die Stärkung und Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche anzustreben. Unabhängig davon scheint im Bereich Mörfelder Landstraße 130 bereits ein Wohnungsbauprojekt vorgesehen zu sein. Hinzuzufügen ist zudem, dass die Prüfung potenzieller (Nahversorgungs-)Standorte unter betriebstypenspezifischen Gesichtspunkten und vor dem Hintergrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen stets von den Betreibern durchgeführt wird. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Ansiedlungsbemühungen von angemessen dimensionierten Lebensmittelmärkten an geeigneten Standorten zur Verbesserung der wohnungsnahen Grundversorgung aktiv, etwa im Rahmen des Leerstandsmanagements. Dabei werden regelmäßig Gespräche geführt sowie Informationen über vakante Flächen zur weiterführenden Prüfung (auch) an ansiedlungsinteressierte und expansionsbestrebte Betriebe bzw. Lebensmittelanbieter weitergereicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5178

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