Mülltonnen Parkhaus Konstablerwache
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Gemäß der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzung (§ 4 Abs. 2 Ziffer 8) ist die Lagerung von Gegenständen der Ver- und Entsorgung auf dem Gehweg nur erlaubnisfrei, wenn sie nicht über 24 Stunden hinausgeht. Der Magistrat wird ein Verwaltungsverfahren einleiten und den Parkhausbetreiber auffordern, die dauerhafte Aufstellung der Mülltonnen zu unterlassen. Im Zuge dieses Verfahrens wird auch der vom Ortsbeirat angesprochene Punkt hinsichtlich der schraffierten Flächen geprüft.