Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2389 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im
Stadtteil Oberrad Hinsichtlich der Nahversorgungssituation im
Frankfurter Stadtteil Oberrad hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die
Rahmenbedingungen der Offenbacher Landstraße 219 (Freiwillige Feuerwehr
Oberrad) und des Gebietes zwischen der Offenbacher Landstraße 482 und der A 661
betrachtet, um zu evaluieren, ob die benannten Grundstücke zur Verbesserung der
Nahversorgung im Stadtteil infrage kommen könnten. Bei der im Wesentlichen von Kleingärten und
landwirtschaftlichen Nutzflächen umgebenen Offenbacher Landstraße 219 handelt
es sich nach Einschätzung des Magistrats der Stadt Frankfurt um einen
idealtypischen solitären Standort im sekundären Handelsnetz. Das Gelände zwischen der Offenbacher Landstraße 482
und der A661 ist am östlichen Siedlungsrand von Oberrad gelegen. Die benannten Standorte sind aus Sicht des Magistrats
nicht für die Ansiedlung eines oder mehrerer Lebensmittelanbieter geeignet. In
beiden Fällen handelt es sich um Standorte außerhalb der geschlossenen
Wohnbebauung (nicht-integrierte Standorte). Da anzunehmen ist, dass die
Realisierung von Lebensmittelmärkten an den vorgeschlagenen Standorten zudem
eine Wettbewerbssituation zu Lasten des Grundversorgungszentrums Buchrainplatz
begünstigen könnte, steht die Ansiedlungsabsicht dem Ziel der Stärkung der
Zentren in den Frankfurter Stadtteilen entgegen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unterstützt
die Ansiedlungsbemühungen von angemessen dimensionierten Lebensmittelmärkten an
geeigneten Standorten zur Verbesserung der wohnungsnahen Grundversorgung aktiv,
etwa im Rahmen des Leerstandsmanagements. Dabei werden regelmäßig Gespräche
geführt sowie Informationen über vakante Flächen zur weiterführenden Prüfung
(auch) an ansiedlungsinteressierte und expansionsbestrebte Betriebe bzw.
Lebensmittelanbieter weitergereicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2019, OM 5173