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Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2389 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad Hinsichtlich der Nahversorgungssituation im Frankfurter Stadtteil Oberrad hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Rahmenbedingungen der Offenbacher Landstraße 219 (Freiwillige Feuerwehr Oberrad) und des Gebietes zwischen der Offenbacher Landstraße 482 und der A 661 betrachtet, um zu evaluieren, ob die benannten Grundstücke zur Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil infrage kommen könnten. Bei der im Wesentlichen von Kleingärten und landwirtschaftlichen Nutzflächen umgebenen Offenbacher Landstraße 219 handelt es sich nach Einschätzung des Magistrats der Stadt Frankfurt um einen idealtypischen solitären Standort im sekundären Handelsnetz. Das Gelände zwischen der Offenbacher Landstraße 482 und der A661 ist am östlichen Siedlungsrand von Oberrad gelegen. Die benannten Standorte sind aus Sicht des Magistrats nicht für die Ansiedlung eines oder mehrerer Lebensmittelanbieter geeignet. In beiden Fällen handelt es sich um Standorte außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung (nicht-integrierte Standorte). Da anzunehmen ist, dass die Realisierung von Lebensmittelmärkten an den vorgeschlagenen Standorten zudem eine Wettbewerbssituation zu Lasten des Grundversorgungszentrums Buchrainplatz begünstigen könnte, steht die Ansiedlungsabsicht dem Ziel der Stärkung der Zentren in den Frankfurter Stadtteilen entgegen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Ansiedlungsbemühungen von angemessen dimensionierten Lebensmittelmärkten an geeigneten Standorten zur Verbesserung der wohnungsnahen Grundversorgung aktiv, etwa im Rahmen des Leerstandsmanagements. Dabei werden regelmäßig Gespräche geführt sowie Informationen über vakante Flächen zur weiterführenden Prüfung (auch) an ansiedlungsinteressierte und expansionsbestrebte Betriebe bzw. Lebensmittelanbieter weitergereicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5173

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