Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Tempo 30 in der Straße Im Prüfling, oberer Teil

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2383 Betreff: Tempo 30 in der Straße Im Prüfling, oberer Teil Die Straße Im Prüfling ist eine Grundnetzstraße. Im nördlichen Bereich ist sie beidseitig mit einem Radfahrstreifen ausgestattet. Radfahrstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen nicht überfahren werden, es sei denn, der Radfahrstreifen wird überquert, um Parkstände zu erreichen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist Voraussetzung für ein möglichst konfliktfreies Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Geschwindigkeits-beschränkungen dürfen laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (§ 45 Abs. 9 StVO). So beispielsweise, wenn das Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbaren Streckenabschnitt liegt oder wenn der Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe I unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Dies ist im oberen Abschnitt des Prüflings nicht der Fall. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2115

Verknüpfte Vorlagen