Tempo 30 in der Straße Im Prüfling, oberer Teil
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST
2383
Betreff: Tempo 30 in der
Straße Im Prüfling, oberer Teil Die Straße Im Prüfling ist eine
Grundnetzstraße. Im nördlichen Bereich ist sie beidseitig mit einem
Radfahrstreifen ausgestattet. Radfahrstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen nicht
überfahren werden, es sei denn, der Radfahrstreifen wird überquert, um
Parkstände zu erreichen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist Voraussetzung
für ein möglichst konfliktfreies Miteinander aller
Verkehrsteilnehmenden. Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt 50
km/h. Geschwindigkeits-beschränkungen dürfen laut Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (§ 45 Abs. 9 StVO). So beispielsweise,
wenn das Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbaren Streckenabschnitt
liegt oder wenn der Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw.
Sekundarstufe I unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Dies ist
im oberen Abschnitt des Prüflings nicht der Fall. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2017, OM 2115