Einführung "Bewohner-Parkausweis" in der Hochstädter Straße im Stadtteil Frankfurt-Seckbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST
236
Betreff: Einführung
"Bewohner-Parkausweis" in der Hochstädter Straße im Stadtteil
Frankfurt-Seckbach Die Einrichtung von
Bewohnerparkbereichen ist rechtlich nur dort zulässig, wo mangels privater
Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner
des Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich
zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz zu finden. Dieses Erfordernis ist in der Hochstädter Straße
nicht erfüllt. Bei der
Hochstädter Straße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße. Es bestehen zu
jedem Gebäude Grundstückszufahrten und ausreichend Parkflächen. Somit ist der
unter rechtlichen Gesichtspunkten notwendige "Mangel an privaten Stellflächen"
formal nicht gegeben. Dass
sich in der Straße ein Hausmeisterservice befindet, der Parkflächen im
öffentlichen Straßenraum für die Firmenfahrzeuge nutzt, rechtfertigt ohne
Erfüllung der Eingangs beschriebenen Voraussetzungen nicht die Einrichtung
eines Bewohnerparkbereiches. Der Magistrat bedauert, aus den genannten Gründen
der Anregung nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.10.2011, OM 445