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Einführung "Bewohner-Parkausweis" in der Hochstädter Straße im Stadtteil Frankfurt-Seckbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 236 Betreff: Einführung "Bewohner-Parkausweis" in der Hochstädter Straße im Stadtteil Frankfurt-Seckbach Die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen ist rechtlich nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz zu finden. Dieses Erfordernis ist in der Hochstädter Straße nicht erfüllt. Bei der Hochstädter Straße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße. Es bestehen zu jedem Gebäude Grundstückszufahrten und ausreichend Parkflächen. Somit ist der unter rechtlichen Gesichtspunkten notwendige "Mangel an privaten Stellflächen" formal nicht gegeben. Dass sich in der Straße ein Hausmeisterservice befindet, der Parkflächen im öffentlichen Straßenraum für die Firmenfahrzeuge nutzt, rechtfertigt ohne Erfüllung der Eingangs beschriebenen Voraussetzungen nicht die Einrichtung eines Bewohnerparkbereiches. Der Magistrat bedauert, aus den genannten Gründen der Anregung nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 445

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