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Nied: Eigene, unabhängige Planung einer Fußgängerbrücke über den Bahnübergang in der Oeserstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2366 Betreff: Nied: Eigene, unabhängige Planung einer Fußgängerbrücke über den Bahnübergang in der Oeserstraße Die Planung und der Bau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Bahngleise liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Straßenbaulastträgers, der Stadt Frankfurt am Main. Um den schienengleichen Bahnübergang in der Oeserstraße in Frankfurt-Nied zu beseitigen, wurden zahlreiche Lösungsvarianten überprüft, die für einen zeitgemäßen Verkehrsfluss sorgen sollen. Wie im Vortrag des Magistrats M 133 vom 25.05.2012 dargelegt und von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Beschluss § 2034 aus 2012 beschlossen, bildet die Kombination einer Straßenunterführung mit einer zusätzlichen Geh- und Radwegunterführung die Vorzugsvariante. Der Magistrat wurde daher mit dem Beschluss beauftragt, diese Variante weiter zu verfolgen und zwei Querungen zu planen: eine Querung für KFZ in Form eines Trogbauwerks sowie eine Querung für Fußgänger und Radfahrer in Form einer Unterführung. Diese beiden geplanten Querungen stehen im direkten Zusammenhang und sind im Hinblick auf die Baurechtschaffung und die Finanzierung als eine Maßnahme zu sehen. Der Magistrat wurde weiterhin beauftragt, die für diese Maßnahme notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Dabei ist durch das Eisenbahnkreuzungsgesetz eine finanzielle Beteiligung von Seiten der Deutschen Bahn AG und des Bundes vorgesehen. Eine von der kombinierten Vorzugsvariante losgelöste unabhängige Brücke für den Fuß- und Radverkehr würde zum einen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung widersprechen, zum anderen müsste diese isolierte Lösung vollständig von der Stadt Frankfurt finanziert werden. Der Magistrat kann der Anregung daher nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3600

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