Nied: Eigene, unabhängige Planung einer Fußgängerbrücke über den Bahnübergang in der Oeserstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST
2366
Betreff: Nied: Eigene,
unabhängige Planung einer Fußgängerbrücke über den Bahnübergang in der
Oeserstraße Die Planung und der Bau einer
Fuß- und Radwegbrücke über die Bahngleise liegt grundsätzlich im
Verantwortungsbereich des Straßenbaulastträgers, der Stadt Frankfurt am Main.
Um den schienengleichen Bahnübergang
in der Oeserstraße in Frankfurt-Nied zu beseitigen, wurden zahlreiche
Lösungsvarianten überprüft, die für einen zeitgemäßen Verkehrsfluss sorgen
sollen. Wie im Vortrag des Magistrats M 133
vom 25.05.2012 dargelegt und von der Stadtverordnetenversammlung mit dem
Beschluss § 2034 aus 2012 beschlossen, bildet die Kombination einer
Straßenunterführung mit einer zusätzlichen Geh- und Radwegunterführung die
Vorzugsvariante. Der Magistrat wurde daher mit dem Beschluss beauftragt, diese
Variante weiter zu verfolgen und zwei Querungen zu planen: eine Querung für KFZ
in Form eines Trogbauwerks sowie eine Querung für Fußgänger und Radfahrer in
Form einer Unterführung. Diese beiden geplanten Querungen stehen im direkten
Zusammenhang und sind im Hinblick auf die Baurechtschaffung und die
Finanzierung als eine Maßnahme zu sehen. Der Magistrat wurde weiterhin
beauftragt, die für diese Maßnahme notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu
stellen. Dabei ist durch das Eisenbahnkreuzungsgesetz eine finanzielle
Beteiligung von Seiten der Deutschen Bahn AG und des Bundes vorgesehen. Eine von der kombinierten Vorzugsvariante losgelöste
unabhängige Brücke für den Fuß- und Radverkehr würde zum einen dem Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung widersprechen, zum anderen müsste diese
isolierte Lösung vollständig von der Stadt Frankfurt finanziert werden. Der
Magistrat kann der Anregung daher nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2018, OM 3600