Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Bauzaun in der Feuerbachstraße zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße wurde bereits am 09.02.2022 gemäß Verkehrszeichenplan (Anlage I) zurückgebaut. Somit stehen die Fahrbahnen in der Feuerbachstraße und auch im Kettenhofweg wieder komplett dem Fahrverkehr zur Verfügung. Der Gehweg im Kettenhofweg ist für Fußgänger_innen komplett nutzbar. Der Gehweg in der Feuerbachstraße steht den Fußgänger_innen mit einer verbleibenden Restbreite von mindestens 1,20 m zur Verfügung. Zu 2.: Eine Verlegung der Parkplätze auf die Fahrbahn ist nicht möglich, da ansonsten die Restbreite der Fahrbahn von mindestens 3,00 m nicht mehr gewährt werden kann, da zum einen auf der gegenüberliegenden Seite auch halb-hüftiges Bewohnerparken angeordnet ist und sich zum anderen zusätzlich vor Hausnummer 29 eine ausgewiesene Ladezone befindet. Zu 3.: Eine Verlegung der Parkplätze auf die Fahrbahn ist nicht möglich, da ansonsten die Restbreite der Fahrbahn von mindestens 3,00 m nicht mehr gewährleistet werden kann, da auf der gegenüberliegenden Seite mittels entsprechender Beschilderung Bewohnerparken auf der Fahrbahn angeordnet ist.