Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST
2356
Betreff: Alle Jahre wieder
- Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17 Zu 1.: Der Streckenabschnitt zwischen Rebstockbad und
Varrentrappstraße wurde in den Jahren 2014 und 2018 durch die VGF planmäßig
wegen Instandsetzungsmaßnahmen an den Gleisanlagen gesperrt. Es erfolgten 2014
Schienenschleifarbeiten und 2018 Auftragsschweißungen an den Fahrflächen der
Schienen. Der Betrieb der Linie 17 war bei diesen Arbeiten leider nicht möglich
und deshalb wurde ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. 2016 erfolgte eine Sperrung des Abschnitts wegen
Tiefbauarbeiten durch die Mainova, was außerhalb des Einflusses der VGF
lag. Zu 2.: Die VGF führt die Instandsetzungsarbeiten
zustandsorientiert und selbstverständlich nach dem aktuellsten Stand der
Technik aus. Abhängig von der vorliegenden örtlichen Situation und Belastung
durch den Straßenbahnbetrieb ist z. B. nach den Schweißarbeiten von einem
Verschleißvorrat von rd. 6
Jahren auszugehen, was die Nachhaltigkeit der Verfahren unterstreicht. Die 32. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -
32. BImSchV) sieht grundsätzlich nicht vor, die Arbeiten nachts in der
Betriebspause durchzuführen. Ausnahmen sind nach strengen Regeln zwar
gestattet, ihre Genehmigung obliegt der Unteren Umweltbehörde, dem Umweltamt
der Stadt Frankfurt am Main. Zu 3.: In der Regel wird eine bis zwei Wochen vor Beginn
einer Baumaßnahme ein "gelbes Schild" an den betroffenen Haltestellen
angebracht. In Absprache zwischen VGF und traffiQ erfolgt keine frühere
Information vor Ort, da erfahrungsgemäß die Informationen wieder vergessen oder
die "gelben Schilder" sogar entwendet werden. Darüber hinaus wird ungefähr zwei
Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme die jeweilige Fahrplan- und/oder
Linienwegänderung in der elektronischen Verbindungsauskunft eingepflegt.
Zu 4.: Die Straßenbahnlinie 17 kann an der Haltestelle
"Varrentrappstraße" nicht auf ggf. verspätete Busse des SEV warten, da sonst
u.U. Bahnen der Linie 16, die ebenfalls die "Varrentrappstraße" nutzen,
behindert werden. Auch unabhängig von der Straßenbahnlinie 16 können Züge der
Linie 17 nicht warten, da ansonsten anderen Umsteigebeziehungen im weiteren
Verkauf der Linie von den Fahrgästen nicht mehr erreicht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2018, OM 3596