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Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2356 Betreff: Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17 Zu 1.: Der Streckenabschnitt zwischen Rebstockbad und Varrentrappstraße wurde in den Jahren 2014 und 2018 durch die VGF planmäßig wegen Instandsetzungsmaßnahmen an den Gleisanlagen gesperrt. Es erfolgten 2014 Schienenschleifarbeiten und 2018 Auftragsschweißungen an den Fahrflächen der Schienen. Der Betrieb der Linie 17 war bei diesen Arbeiten leider nicht möglich und deshalb wurde ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. 2016 erfolgte eine Sperrung des Abschnitts wegen Tiefbauarbeiten durch die Mainova, was außerhalb des Einflusses der VGF lag. Zu 2.: Die VGF führt die Instandsetzungsarbeiten zustandsorientiert und selbstverständlich nach dem aktuellsten Stand der Technik aus. Abhängig von der vorliegenden örtlichen Situation und Belastung durch den Straßenbahnbetrieb ist z. B. nach den Schweißarbeiten von einem Verschleißvorrat von rd. 6 Jahren auszugehen, was die Nachhaltigkeit der Verfahren unterstreicht. Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) sieht grundsätzlich nicht vor, die Arbeiten nachts in der Betriebspause durchzuführen. Ausnahmen sind nach strengen Regeln zwar gestattet, ihre Genehmigung obliegt der Unteren Umweltbehörde, dem Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main. Zu 3.: In der Regel wird eine bis zwei Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme ein "gelbes Schild" an den betroffenen Haltestellen angebracht. In Absprache zwischen VGF und traffiQ erfolgt keine frühere Information vor Ort, da erfahrungsgemäß die Informationen wieder vergessen oder die "gelben Schilder" sogar entwendet werden. Darüber hinaus wird ungefähr zwei Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme die jeweilige Fahrplan- und/oder Linienwegänderung in der elektronischen Verbindungsauskunft eingepflegt. Zu 4.: Die Straßenbahnlinie 17 kann an der Haltestelle "Varrentrappstraße" nicht auf ggf. verspätete Busse des SEV warten, da sonst u.U. Bahnen der Linie 16, die ebenfalls die "Varrentrappstraße" nutzen, behindert werden. Auch unabhängig von der Straßenbahnlinie 16 können Züge der Linie 17 nicht warten, da ansonsten anderen Umsteigebeziehungen im weiteren Verkauf der Linie von den Fahrgästen nicht mehr erreicht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3596

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