Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung Westhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST
2354
Betreff: Entwicklung eines
zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung Westhausen Grundsätzlich unterliegt der
öffentliche Straßenraum dem Gemeingebrauch. Der Magistrat hat also keine
Handhabe, Ortsfremden das Parken auf dafür vorgesehenen Flächen zu
untersagen.
Darüber hinaus ist im
öffentlichen Straßenraum im Regelfall kaum noch Potenzial für eine Erweiterung
des Parkraumangebotes vorhanden. Eine die Nachfrage regulierende
Bewirtschaftung der Flächen würde aber auch bei Anwendung einer
Bewohnerparkregelung die Anwohner und deren Besucher ebenfalls treffen. Der Magistrat strebt zunächst pilothaft ein
gegenüber der verbreiteten Regelung verändertes Parkraummanagement in den
Teilen von Bornheim an, die bisher noch keine Bewohnerparkregelung aufweisen.
In Abhängigkeit von den Erfahrungen in diesem Pilotbereich wird zu
gegebener Zeit geprüft, ob eine Ausweitung der Regelungen auf andere Bereiche
im Stadtgebiet möglich und sinnvoll ist. Dies setzt aber eine deutliche
Erweiterung der Überwachungskapazitäten voraus und kann daher auf absehbare
Zeit nicht in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107