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Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung Westhausen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2354 Betreff: Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung Westhausen Grundsätzlich unterliegt der öffentliche Straßenraum dem Gemeingebrauch. Der Magistrat hat also keine Handhabe, Ortsfremden das Parken auf dafür vorgesehenen Flächen zu untersagen. Darüber hinaus ist im öffentlichen Straßenraum im Regelfall kaum noch Potenzial für eine Erweiterung des Parkraumangebotes vorhanden. Eine die Nachfrage regulierende Bewirtschaftung der Flächen würde aber auch bei Anwendung einer Bewohnerparkregelung die Anwohner und deren Besucher ebenfalls treffen. Der Magistrat strebt zunächst pilothaft ein gegenüber der verbreiteten Regelung verändertes Parkraummanagement in den Teilen von Bornheim an, die bisher noch keine Bewohnerparkregelung aufweisen. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in diesem Pilotbereich wird zu gegebener Zeit geprüft, ob eine Ausweitung der Regelungen auf andere Bereiche im Stadtgebiet möglich und sinnvoll ist. Dies setzt aber eine deutliche Erweiterung der Überwachungskapazitäten voraus und kann daher auf absehbare Zeit nicht in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107