Einmündung Krifteler Straße/Neuenhainer Straße sichern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST
2353
Betreff: Einmündung
Krifteler Straße/Neuenhainer Straße sichern Zu 1. und 2.: Der angesprochene Einmündungsbereich
liegt in einer Tempo-30-Zone. Hier gilt grundsätzlich, dass von rechts
kommenden Verkehrsteilnehmenden Vorfahrt zu gewähren ist. Die Blockrandbebauung
in der Neuenhainer Straße hebt den Einmündungsbereich hervor. Ein Unfallpunkt
liegt nicht vor. Daher kann auf das Verkehrszeichen (VZ) 102
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Einmündung von rechts) verzichtet werden.
Das gilt auch für die Markierung
von Warteblöcken. Diese sind gemäß Anweisung des Regierungspräsidiums Darmstadt
nicht mehr anzuordnen. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden.
Zu 3.: Für den genannten Bereich der Krifteler Straße
existiert eine Parkregelung in Parkbuchten. Diese enden vor dem
Kreuzungsbereich. Im Bereich der Kreuzung gilt grundsätzlich eine
5-Meter-Haltverbotszone nach der StVO. Diese kann im Rahmen der
Überbeschilderung nicht nochmals beschildert werden. Der Anregung kann daher
nicht entsprochen werden. Zu 4.: Im nordwestlichen Bereich des Einmündungsbereiches
wird eine provisorische Gehwegnase markiert, die baulich abgesichert wird. Im
südwestlichen Bereich ist der Bordstein bereits vorgezogen. Der Magistrat lehnt
Fahrradbügel in diesem Bereich ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.08.2018, OM 3538