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Einmündung Krifteler Straße/Neuenhainer Straße sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2353 Betreff: Einmündung Krifteler Straße/Neuenhainer Straße sichern Zu 1. und 2.: Der angesprochene Einmündungsbereich liegt in einer Tempo-30-Zone. Hier gilt grundsätzlich, dass von rechts kommenden Verkehrsteilnehmenden Vorfahrt zu gewähren ist. Die Blockrandbebauung in der Neuenhainer Straße hebt den Einmündungsbereich hervor. Ein Unfallpunkt liegt nicht vor. Daher kann auf das Verkehrszeichen (VZ) 102 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Einmündung von rechts) verzichtet werden. Das gilt auch für die Markierung von Warteblöcken. Diese sind gemäß Anweisung des Regierungspräsidiums Darmstadt nicht mehr anzuordnen. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden. Zu 3.: Für den genannten Bereich der Krifteler Straße existiert eine Parkregelung in Parkbuchten. Diese enden vor dem Kreuzungsbereich. Im Bereich der Kreuzung gilt grundsätzlich eine 5-Meter-Haltverbotszone nach der StVO. Diese kann im Rahmen der Überbeschilderung nicht nochmals beschildert werden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Zu 4.: Im nordwestlichen Bereich des Einmündungsbereiches wird eine provisorische Gehwegnase markiert, die baulich abgesichert wird. Im südwestlichen Bereich ist der Bordstein bereits vorgezogen. Der Magistrat lehnt Fahrradbügel in diesem Bereich ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3538

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