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Vonovia: Durchführung der Baumaßnahme in der Knorrstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2351

Betreff: Vonovia: Durchführung der Baumaßnahme in der Knorrstraße Der Magistrat weist zunächst darauf hin, dass es unzutreffend ist, dass die genehmigten Modernisierungsmaßnahmen in den Bestandsgebäuden nicht genehmigungsfähig gewesen seien. Die Maßnahmen entsprachen zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Bauantrag vielmehr den Milieuschutzkriterien der Stadt Frankfurt am Main gemäß Magistratsvortrag M 217/2014. Die Stadt hat gleichwohl auch den Fall Knorrstraße zum Anlass genommen, ihre Milieuschutzkriterien einer kritischen Prüfung zu unterziehen, in deren Folge inzwischen die Kriterien verschärft wurden. Nach den im April 2019 geänderten Kriterien würde beispielsweise die Aufzugsanlage in den Bestandsgebäuden - ginge heute der Bauantrag ein - nicht mehr genehmigt werden. Das ändert aber nichts daran, dass die Baugenehmigung nach der zum Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Rechtslage rechtmäßig erteilt wurde. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Fragen des Ortsbeirats zusammenfassend wie folgt: Der Magistrat hat über die erfolgten Beschwerden keine Statistik geführt. Die Beschwerden erreichten den Magistrat auf unterschiedlichen Wegen, teilweise nur indirekt. Daher hat der Magistrat die Anzahl der Beschwerden vorliegend nicht ermittelt. Entscheidend ist, dass der Magistrat regelmäßig sämtlichen Beschwerden nachgegangen ist. Der Magistrat hat hier in Abhängigkeit des Beschwerdeinhalts nach Ermessen Ortsbesichtigungen durchgeführt oder zur Klärung des Sachverhalts lediglich mit der Bauleitung Kontakt aufgenommen. Soweit die Beschwerden berechtigt waren und tatsächlich Mängel vorlagen, wurden diese allesamt in angemessenen Zeiträumen abgestellt. Trotz der zahlreichen Beschwerden, die wohlgemerkt nicht immer berechtigt waren, wurde die Baustelle nach den Feststellungen des Magistrats im Wesentlichen ordnungsgemäß geführt. Bußgeldrelevante Rechtsverstöße wurden nicht festgestellt und insofern auch keine Bußgelder festgesetzt oder Verwarnungen ausgesprochen. Im Übrigen waren das Vorgehen des Magistrats und der Umgang mit der Baustelle im Februar/März 2019 Gegenstand einer Fachaufsichtsbeschwerde. Beanstandungen seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt als obere Bauaufsicht und zuständiger Fachaufsichtsbehörde erfolgten nach dortiger Prüfung nicht.

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