Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Bereich Hebelstraße/Eckenheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2351
Betreff: Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Bereich Hebelstraße/Eckenheimer Landstraße In dem vom Ortsbeirat angesprochenen Bereich sind sowohl reservierte als auch nicht reservierte Stellplätze entfallen. Da in einem Bewohnerparkbereich ein Gleichgewicht von reservierten Stellplätzen und nicht reservierten Parkplätzen bestehen sollte (50:50-Regelung), können jedoch keine Ersatzparkplätze für Bewohner geschaffen werden, da dadurch ein Ungleichgewicht entstehen würde.