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Rätsel um die Standorte der Altglascontainer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2346 Betreff: Rätsel um die Standorte der Altglascontainer Die Einsammlung und spätere Verwertung von Alt-Verpackungs-Glas in Containern, sortiert nach drei Farbvariationen, ist keine kommunale Tätigkeit der Stadt Frankfurt am Main. Sie unterliegt auch nicht der örtlichen Satzung und wird auch nicht per Abfallgebühr finanziert. Die Abläufe der Altglassammlung sind durch die Gesetzgebung der Verpackungsordnung geregelt. Derzeit haben etwa zehn Firmen der so genannten Dualen Systeme den Markt der Verpackungsglassammlung in Deutschland unter sich aufgeteilt. Nachdem in Frankfurt am Main lange Zeit die beauftragte Firma Duales System Deutschland / Der Grüne Punkt verantwortlich war, ist es momentan die Reclay Group. Diese Firma hat durch Ausschreibung die Firma Remondis GmbH & Co. KG mit der logistischen Abwicklung der Tätigkeit beauftragt. Gleichzeitig kümmert sich die FES GmbH als dritter Partner vor Ort um die notwendigen Genehmigungen zur örtlichen Aufstellung der Container, also um die Erlaubnis zur Sondernutzung des öffentlichen Raumes. Alle drei Jahre wird durch den Vertreter der Dualen Systeme die logistische Leistung ausgeschrieben. Es ist aus Gründen der formal-rechtlichen Objektivität notwendig, dass die bis dato geltenden Strukturen der Verteilung der Container im Stadtgebiet und deren Leerungshäufigkeit - auch in Abhängigkeit mit den örtlichen Gegebenheiten - nur den aktuellen Vertragspartnern bekannt sind. Alles andere würde eine Ausschreibung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen belasten und angreifbar machen. Damit ist auch eine Planabbildung von Standorten von Containern für Altverpackungs-Glas unzulässig. Derzeit gibt es deutlich über 1200 Standorte für Container im Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Teilweise sind sie mit zwei Containern bestückt, in Ausnahmefällen sogar mit drei. Es wird darauf geachtet, dass der nächste Standort nicht mehr als 500 Meter entfernt ist. Wegen Reparatur oder Reinigung werden einzelne Container manchmal kurzzeitig abgezogen oder aufgrund von Baumaßnahmen für einige Zeit versetzt. Auch gibt es Anregungen von Ortsbeiräten, die räumliche Veränderungen von Standplätzen wünschen. Das organisiert dann die FES, die nicht nur die Genehmigungen einholt, sondern in diesem Kontext auch den Kontakt zur Bürgerschaft und den Gremien hält. Vereinzelt werden Standorte auch aus sachfremden Gründen verändert. So wurden beispielsweise im Bahnhofsviertel Standorte verlegt, weil die Container zum Deponieren von Rauschgift zweckentfremdet wurden. Aus vorgenannten Gründen ist in der dreijährigen Vergabeperiode ein häufiger Wechsel von Standorten möglich. Wie oben aufgeführt, ist es aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, die Container-Standorte für die Öffentlichkeit in Form einer Karte abzubilden. Die Standorte können telefonisch bei der Servicestelle der FES GmbH erfragt werden. Der Magistrat bedauert daher, dem Wunsch des Ortsbeirates nicht nachkommen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1259

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