Rätsel um die Standorte der Altglascontainer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST
2346
Betreff: Rätsel um die
Standorte der Altglascontainer Die Einsammlung und spätere
Verwertung von Alt-Verpackungs-Glas in Containern, sortiert nach drei
Farbvariationen, ist keine kommunale Tätigkeit der Stadt Frankfurt am Main. Sie
unterliegt auch nicht der örtlichen Satzung und wird auch nicht per
Abfallgebühr finanziert. Die Abläufe der Altglassammlung sind durch die
Gesetzgebung der Verpackungsordnung geregelt. Derzeit haben etwa zehn Firmen der so genannten
Dualen Systeme den Markt der Verpackungsglassammlung in Deutschland unter
sich aufgeteilt. Nachdem in Frankfurt am Main lange Zeit die beauftragte Firma
Duales System Deutschland / Der Grüne Punkt verantwortlich war, ist es
momentan die Reclay Group. Diese Firma hat durch Ausschreibung die Firma
Remondis GmbH & Co. KG mit der logistischen Abwicklung der Tätigkeit
beauftragt. Gleichzeitig kümmert sich die FES
GmbH als dritter Partner vor Ort um die notwendigen Genehmigungen zur
örtlichen Aufstellung der Container, also um die Erlaubnis zur Sondernutzung
des öffentlichen Raumes. Alle drei Jahre wird durch den Vertreter der Dualen
Systeme die logistische Leistung ausgeschrieben. Es ist aus Gründen der
formal-rechtlichen Objektivität notwendig, dass die bis dato geltenden
Strukturen der Verteilung der Container im Stadtgebiet und deren
Leerungshäufigkeit - auch in Abhängigkeit mit den örtlichen Gegebenheiten - nur
den aktuellen Vertragspartnern bekannt sind. Alles andere würde eine
Ausschreibung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen belasten und angreifbar
machen. Damit ist auch eine Planabbildung von Standorten von Containern für
Altverpackungs-Glas unzulässig. Derzeit gibt es deutlich über 1200 Standorte für
Container im Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Teilweise sind sie mit zwei
Containern bestückt, in Ausnahmefällen sogar mit drei. Es wird darauf geachtet,
dass der nächste Standort nicht mehr als 500 Meter entfernt ist. Wegen Reparatur oder Reinigung werden einzelne
Container manchmal kurzzeitig abgezogen oder aufgrund von Baumaßnahmen für
einige Zeit versetzt. Auch gibt es Anregungen von Ortsbeiräten, die
räumliche Veränderungen von Standplätzen wünschen. Das organisiert dann die
FES, die nicht nur die Genehmigungen einholt, sondern in diesem Kontext auch
den Kontakt zur Bürgerschaft und den Gremien hält. Vereinzelt werden Standorte auch aus sachfremden
Gründen verändert. So wurden beispielsweise im Bahnhofsviertel Standorte
verlegt, weil die Container zum Deponieren von Rauschgift zweckentfremdet
wurden. Aus vorgenannten Gründen ist in der
dreijährigen Vergabeperiode ein häufiger Wechsel von Standorten möglich. Wie
oben aufgeführt, ist es aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, die
Container-Standorte für die Öffentlichkeit in Form einer Karte abzubilden. Die
Standorte können telefonisch bei der Servicestelle der FES GmbH erfragt
werden. Der Magistrat bedauert daher, dem
Wunsch des Ortsbeirates nicht nachkommen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2017, OM 1259