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Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main hier: Öffnung der Sportplätze für vereinsfreie Spieler

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2340 Betreff: Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main hier: Öffnung der Sportplätze für vereinsfreie Spieler Seit dem 01.12.1994 werden die Sportanlagen der Stadt Frankfurt am Main durch Sportvereine betreut, ein mit dem Verein geschlossener Betreuungsvertrag regelt dabei die Pflege, Instandhaltung und Nutzung der Sportanlage. Durch den Vertrag übernimmt der Verein weitere Pflichten, u.a. auch die Verkehrssicherungspflicht für die Sportanlage. Sieben Sportanlagen - die Sportanlagen Hahnstraße, Dornbusch, Bockenheim, Goldstein, Rebstock, Nieder-Eschbach sowie der Sportpark Preungesheim - sind weiterhin in städtischer Betreuung, werden aber ebenfalls von Vereinen für den Trainings- und Punktspielbetrieb genutzt. Im Abschlussbericht zur Sportentwicklungsplanung in Frankfurt am Main wird angeführt, dass eine Öffnung von ausgewählten Sportplätzen bzw. von Teilbereichen unter bestimmten Voraussetzungen möglich und anzustreben sei. Dies wären die Klärung von Haftungsfragen, die Bereitstellung personeller Ressourcen am Wochenende, ein Spielfeld mit Kunstrasenbelag sowie die Klärung von freien Zeiten und deren Bekanntgabe. Der Magistrat beabsichtigt, in einem Pilotprojekt im Sommer 2020 an spielfreien Wochenenden sowie in den Sommerferien das Kunstrasenspielfeld sowie die beiden Kleinkunstrasenfelder der Sportanlage Hahnstraße an Samstagen unentgeltlich für vereinsfreie Spieler und Spielerinnen zur Verfügung zu stellen. Es wird geprüft, für dieses Pilotprojekt eine digitalisierte Buchungsanfrage bereitstellen zu können. Nach den Sommerferien wird das Pilotprojekt ausgewertet und analysiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5027