Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main hier: Öffnung der Sportplätze für vereinsfreie Spieler
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2340 Betreff: Sportentwicklungsplanung Frankfurt am
Main hier: Öffnung der Sportplätze für vereinsfreie Spieler
Seit
dem 01.12.1994 werden die Sportanlagen der Stadt Frankfurt am Main durch
Sportvereine betreut, ein mit dem Verein geschlossener Betreuungsvertrag regelt
dabei die Pflege, Instandhaltung und Nutzung der Sportanlage. Durch den Vertrag
übernimmt der Verein weitere Pflichten, u.a. auch die Verkehrssicherungspflicht
für die Sportanlage. Sieben Sportanlagen - die Sportanlagen Hahnstraße,
Dornbusch, Bockenheim, Goldstein, Rebstock, Nieder-Eschbach sowie der Sportpark
Preungesheim - sind weiterhin in städtischer Betreuung, werden aber ebenfalls
von Vereinen für den Trainings- und Punktspielbetrieb genutzt. Im Abschlussbericht zur Sportentwicklungsplanung in
Frankfurt am Main wird angeführt, dass eine Öffnung von ausgewählten
Sportplätzen bzw. von Teilbereichen unter bestimmten Voraussetzungen möglich
und anzustreben sei. Dies wären die Klärung von Haftungsfragen, die
Bereitstellung personeller Ressourcen am Wochenende, ein Spielfeld mit
Kunstrasenbelag sowie die Klärung von freien Zeiten und deren Bekanntgabe.
Der Magistrat beabsichtigt, in einem Pilotprojekt im
Sommer 2020 an spielfreien Wochenenden sowie in den Sommerferien das
Kunstrasenspielfeld sowie die beiden Kleinkunstrasenfelder der Sportanlage
Hahnstraße an Samstagen unentgeltlich für vereinsfreie Spieler und Spielerinnen
zur Verfügung zu stellen. Es wird geprüft, für dieses Pilotprojekt eine
digitalisierte Buchungsanfrage bereitstellen zu können. Nach den Sommerferien
wird das Pilotprojekt ausgewertet und analysiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.08.2019, OM 5027