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Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Die Einmündungsbereiche der Krifteler Straße auf die Mainzer Landstraße sind aus beiden Fahrtrichtungen klar beschildert. Die vorgeschriebenen Fahrtrichtungen sind geradeaus und rechts. Die Mainzer Landstraße darf also - aus der Krifteler Straße kommend - legal überquert werden. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass eine bauliche Trennung aufgrund der Straßenbahnlinie kaum zu realisieren ist und zudem zu einer Trennung der Quartiere führen würde.