Flohmarkt im Saalbau
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST
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Betreff: Flohmarkt im
Saalbau In der Tat hatte die SAALBAU in
früheren Jahren auch eine Reihe eigener Veranstaltungen durchgeführt. Die
dieser Gesellschaft aufgrund notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen vorgegebenen
insgesamt enger gewordenen finanziellen Rahmenbedingungen zwangen diese zu
einer Rückbesinnung auf ihre eigentlichen satzungsgemäß definierten Aufgaben
und damit auch leider dazu, diese Eigenveranstaltungen sukzessive
zurückzufahren. Insofern ist die Aufgabe der SAALBAU begrenzt auf
die Vermietung von Räumlichkeiten an Frankfurter Bürger, Vereine und andere
interessierte Kreise. Die Durchführung eigener Veranstaltungen, zu denen der
Flohmarkt ebenfalls gehörte, zählt demnach nicht zu diesen originären
Aufgaben. Der örtlichen Geschäftsführung der
SAALBAU obliegt es, alle Angelegenheiten der laufenden Geschäfte dieser
Gesellschaft eigenverantwortlich zu regeln. Insofern hat diese im Interesse der
Stadt und ihrer Bürger, die die Bürgergemeinschaftseinrichtungen letztendlich
am Leben erhalten, beschlossen, die zweifelsohne beliebten Flohmärkte
einzustellen und damit den großen Saal und die Mall im SAALBAU Bornheim frei zu
geben für interessierte Nutzer. Hierdurch ist die große Nachfrage an einem der
sehr beliebten Wochenendtermine besser zu befriedigen, und die SAALBAU kann
ihrem eigentlichen städtischen Auftrag zur Bereitstellung von Räumlichkeiten
gerecht werden.
Selbstverständlich könnte der
Flohmarkt wieder durchgeführt werden, wenn sich dazu ein privater Betreiber
findet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2016, OM 1009