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Flohmarkt im Saalbau

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 233 Betreff: Flohmarkt im Saalbau In der Tat hatte die SAALBAU in früheren Jahren auch eine Reihe eigener Veranstaltungen durchgeführt. Die dieser Gesellschaft aufgrund notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen vorgegebenen insgesamt enger gewordenen finanziellen Rahmenbedingungen zwangen diese zu einer Rückbesinnung auf ihre eigentlichen satzungsgemäß definierten Aufgaben und damit auch leider dazu, diese Eigenveranstaltungen sukzessive zurückzufahren. Insofern ist die Aufgabe der SAALBAU begrenzt auf die Vermietung von Räumlichkeiten an Frankfurter Bürger, Vereine und andere interessierte Kreise. Die Durchführung eigener Veranstaltungen, zu denen der Flohmarkt ebenfalls gehörte, zählt demnach nicht zu diesen originären Aufgaben. Der örtlichen Geschäftsführung der SAALBAU obliegt es, alle Angelegenheiten der laufenden Geschäfte dieser Gesellschaft eigenverantwortlich zu regeln. Insofern hat diese im Interesse der Stadt und ihrer Bürger, die die Bürgergemeinschaftseinrichtungen letztendlich am Leben erhalten, beschlossen, die zweifelsohne beliebten Flohmärkte einzustellen und damit den großen Saal und die Mall im SAALBAU Bornheim frei zu geben für interessierte Nutzer. Hierdurch ist die große Nachfrage an einem der sehr beliebten Wochenendtermine besser zu befriedigen, und die SAALBAU kann ihrem eigentlichen städtischen Auftrag zur Bereitstellung von Räumlichkeiten gerecht werden. Selbstverständlich könnte der Flohmarkt wieder durchgeführt werden, wenn sich dazu ein privater Betreiber findet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1009

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