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Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2338 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Magistrat begrüßt die Initiative des Ortsbeirats 2, an Erich Fromm zu gedenken. Gleichzeitig weist der Magistrat darauf hin, dass Erich Fromm laut Geburtsurkunde und Melderegister nicht in der Liebigstraße 27 zur Welt kam, sondern in der Königsteinerstraße 49, die im Zusammenhang mit der Eingemeindung von Höchst im Jahr 1928 in Freiherr-vom-Stein-Straße umbenannt worden ist. Die Familie zog erst 1905 in die Liebigstraße 27, wo Erich Fromm bis zu seinem Studium in Heidelberg, das er im Oktober 1919 aufnahm, fortwährend gemeldet war. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Magistrat aus stadthistorischer Sicht die Anbringung der Tafel am Geburtshaus. Das Kulturamt wird in diesem Zusammenhang unaufgefordert Kontakt zum Ortsbeirat 2 aufnehmen. Im Einvernehmen mit dem Institut für Stadtgeschichte soll als weiterer Schritt ein Ortstermin vereinbart werden, bei dem vor Ort entschieden werden kann, ob die potentielle Möglichkeit besteht, am Geburtshaus in der Freiherr-vom-Stein-Straße eine Tafel anzubringen. In einem weiteren Schritt würde das Kulturamt den Eigentümer des Gebäudes dann um eine entsprechende Genehmigung bitten. Der Magistrat verfügt nur über sehr begrenzte Mittel für die vielfältigen Anfragen zur Errichtung von Informations- und Gedenktafeln im gesamten Stadtgebiet. Deshalb bittet er den Ortsbeirat 2 um wohlwollende Prüfung, ob die zur Errichtung einer Gedenktafel erforderlichen Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget bereitgestellt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4957 Antrag vom 17.08.2020, OF 1146/2