Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2338 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich
Fromm Der Magistrat begrüßt die Initiative des Ortsbeirats 2, an Erich
Fromm zu gedenken. Gleichzeitig weist der Magistrat darauf hin, dass Erich
Fromm laut Geburtsurkunde und Melderegister nicht in der Liebigstraße 27 zur
Welt kam, sondern in der Königsteinerstraße 49, die im Zusammenhang mit der
Eingemeindung von Höchst im Jahr 1928 in Freiherr-vom-Stein-Straße umbenannt
worden ist. Die Familie zog erst 1905 in die Liebigstraße 27, wo Erich Fromm
bis zu seinem Studium in Heidelberg, das er im Oktober 1919 aufnahm,
fortwährend gemeldet war. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Magistrat aus
stadthistorischer Sicht die Anbringung der Tafel am Geburtshaus. Das Kulturamt wird in diesem Zusammenhang
unaufgefordert Kontakt zum Ortsbeirat 2 aufnehmen. Im Einvernehmen mit dem
Institut für Stadtgeschichte soll als weiterer Schritt ein Ortstermin
vereinbart werden, bei dem vor Ort entschieden werden kann, ob die potentielle
Möglichkeit besteht, am Geburtshaus in der Freiherr-vom-Stein-Straße eine Tafel
anzubringen. In einem weiteren Schritt würde das Kulturamt den Eigentümer des
Gebäudes dann um eine entsprechende Genehmigung bitten. Der Magistrat verfügt nur über sehr begrenzte Mittel
für die vielfältigen Anfragen zur Errichtung von Informations- und Gedenktafeln
im gesamten Stadtgebiet. Deshalb bittet er den Ortsbeirat 2 um wohlwollende
Prüfung, ob die zur Errichtung einer Gedenktafel erforderlichen Mittel aus dem
Ortsbeiratsbudget bereitgestellt werden können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.08.2019, OM 4957
Antrag vom
17.08.2020, OF
1146/2