Wiederholungsantrag: Fuß- und Radweg entlang der Bonameser Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2333
Betreff: Wiederholungsantrag: Fuß- und Radweg entlang der Bonameser Straße Wie bereits zuletzt durch die Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 356 zur OM 88/16 mitgeteilt, wäre ein Fuß- und Radweg entlang der Bonameser Straße ein genehmigungspflichtiger Eingriff in die Zone II des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in Frankfurt am Main" und - schwerwiegender noch - in eine im Jahr 2009 durchgeführte Ersatzmaßnahme nach dem Hessischen Naturschutzgesetz. Entsprechende Genehmigungen können von der zuständigen Fachbehörde nicht in Aussicht gestellt werden. Eine entsprechende Planung wird daher nicht weiterverfolgt.