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Erweiterung des Spielplatzes am Burglehen in Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2330 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes am Burglehen in Fechenheim Zu den Fragen 1 und 2: Die Fläche, auf der die angesprochenen Werbetafeln aufgestellt sind, befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Die Werbetafeln dienen aktuell zur Begrenzung des Spielplatzes und wurden an der Rückseite mit kindgerechten Motiven gestaltet. Lediglich die Seite, die zur Straße zeigt, wird zur Hälfte für Kulturwerbung genutzt. Die Baugenehmigung steht einer möglichen Erweiterung des Spielplatzes nicht im Wege. Die neuen Werberechtsverträge der Stadt Frankfurt beinhalten für den Vertragspartner die Verpflichtung, Werbeanlagen abzubauen, wenn ein entsprechendes öffentliches Interesse besteht. Sobald konkrete Planungen für die Spielplatzerweiterung vorliegen, kann und wird die Stadt Frankfurt bei der Konzessionsnehmerin bzw. Betreiberin der Werbeanlagen den Rückbau veranlassen. Zu Frage 3: Baugenehmigungsverfahren sind nichtöffentliche Verfahren, bei denen nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes nur Beteiligte, in der Regel die Fachbehörden sowie die Bauherrn bzw. Antragsteller und die Eigentümer von Nachbargrundstücken, in das Verfahren einbezogen werden dürfen. Politische Gremien oder Mandatsträger gehören nicht zu den Beteiligten im Sinne des Gesetzes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2018, V 1001

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