Erweiterung des Spielplatzes am Burglehen in Fechenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST
2330
Betreff: Erweiterung des
Spielplatzes am Burglehen in Fechenheim Zu den Fragen 1 und 2:
Die Fläche, auf der die
angesprochenen Werbetafeln aufgestellt sind, befindet sich im Eigentum der
Stadt Frankfurt. Die Werbetafeln dienen aktuell zur Begrenzung des Spielplatzes
und wurden an der Rückseite mit kindgerechten Motiven gestaltet. Lediglich die
Seite, die zur Straße zeigt, wird zur Hälfte für Kulturwerbung genutzt. Die Baugenehmigung steht einer möglichen Erweiterung
des Spielplatzes nicht im Wege. Die neuen Werberechtsverträge der Stadt
Frankfurt beinhalten für den Vertragspartner die Verpflichtung, Werbeanlagen
abzubauen, wenn ein entsprechendes öffentliches Interesse besteht. Sobald
konkrete Planungen für die Spielplatzerweiterung vorliegen, kann und wird die
Stadt Frankfurt bei der Konzessionsnehmerin bzw. Betreiberin der Werbeanlagen
den Rückbau veranlassen. Zu Frage 3: Baugenehmigungsverfahren sind nichtöffentliche
Verfahren, bei denen nach den Bestimmungen des Hessischen
Verwaltungsverfahrensgesetzes nur Beteiligte, in der Regel die Fachbehörden
sowie die Bauherrn bzw. Antragsteller und die Eigentümer von
Nachbargrundstücken, in das Verfahren einbezogen werden dürfen. Politische
Gremien oder Mandatsträger gehören nicht zu den Beteiligten im Sinne des
Gesetzes. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.09.2018, V
1001