Das Grundstück der Villa Dondorf unter Denkmalschutz stellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST
2324
Betreff: Das Grundstück der
Villa Dondorf unter Denkmalschutz stellen Die Wohnhäuser Myliusstraße 32 und
34 sind eingetragene Kulturdenkmale gem. §2 Abs. 1 Hessisches
Denkmalschutzgesetz. In der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt werden sie
unter der Angabe von Flur 259 und der Flurstücke 13 sowie 14/1 mit folgendem
Text aufgeführt: "Doppelwohnhaus des Spätklassizismus von 1874 mit seitlichen
Balkonrisaliten und polygonalen Erkern unter Kuppel (auf der Gartenseite);
orig. Treppenhaus, Vordach u. Einfriedung sowie Erkerkuppel an Nr. 34
erhalten." (Denkmaltopographie Stadt Frankfurt am Main, Braunschweig/Wiesbaden
1986, S. 364) Die Gartengrundstücke sind im Denkmalverzeichnis
nicht explizit erwähnt und deren Flurstücke nicht angeführt. Eine nennenswerte
gärtnerische Gestaltung weisen die Grundstücke nicht auf. Darüber, ob es zur
Erbauungszeit der Doppelvilla eine bemerkenswerte Grünanlage gegeben hat, die
als besonderes Zeugnis der (Klein-)Gartengestaltung schützenswert wäre, liegen
dem Denkmalamt keine Informationen vor. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die
betreffenden Grundstücke im Kontext der städtebaulichen Planung des
nordwestlichen Westends wohl als Baugrundstücke entlang der Wiesenau vorgesehen
waren, wenngleich deren Bebauung bis heute ausblieb. Die Gartengrundstücke werden daher unter den
Aspekten des Umgebungsschutzes gem. §18 Abs 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz
behandelt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.05.2018, OA 264