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Das Grundstück der Villa Dondorf unter Denkmalschutz stellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2324 Betreff: Das Grundstück der Villa Dondorf unter Denkmalschutz stellen Die Wohnhäuser Myliusstraße 32 und 34 sind eingetragene Kulturdenkmale gem. §2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz. In der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt werden sie unter der Angabe von Flur 259 und der Flurstücke 13 sowie 14/1 mit folgendem Text aufgeführt: "Doppelwohnhaus des Spätklassizismus von 1874 mit seitlichen Balkonrisaliten und polygonalen Erkern unter Kuppel (auf der Gartenseite); orig. Treppenhaus, Vordach u. Einfriedung sowie Erkerkuppel an Nr. 34 erhalten." (Denkmaltopographie Stadt Frankfurt am Main, Braunschweig/Wiesbaden 1986, S. 364) Die Gartengrundstücke sind im Denkmalverzeichnis nicht explizit erwähnt und deren Flurstücke nicht angeführt. Eine nennenswerte gärtnerische Gestaltung weisen die Grundstücke nicht auf. Darüber, ob es zur Erbauungszeit der Doppelvilla eine bemerkenswerte Grünanlage gegeben hat, die als besonderes Zeugnis der (Klein-)Gartengestaltung schützenswert wäre, liegen dem Denkmalamt keine Informationen vor. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die betreffenden Grundstücke im Kontext der städtebaulichen Planung des nordwestlichen Westends wohl als Baugrundstücke entlang der Wiesenau vorgesehen waren, wenngleich deren Bebauung bis heute ausblieb. Die Gartengrundstücke werden daher unter den Aspekten des Umgebungsschutzes gem. §18 Abs 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz behandelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.05.2018, OA 264