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Spielplatz Frankenallee/Gutenbergstraße regelmäßig/häufiger reinigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2324 Betreff: Spielplatz Frankenallee/Gutenbergstraße regelmäßig/häufiger reinigen Der Magistrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur OM 1788 vom 13.06.2017 / ST 2001/2017 "Frankenalle täglich reinigen" ausführlich Stellung genommen, wie die Sauberkeit in dem gesamten Grünzug Frankenalle einschließlich des Spielplatzes in Höhe Gutenbergstraße verbessert werden kann. Dies vorausgeschickt nehmen wir zu dieser aktuellen Anregung wie folgt Stellung: Zu 1.: Wie bereits in der Stellungnahme zur OM 1788 dargestellt, wird der Kleinkinderspielplatz in der Frankenallee zwischen Hellerhofstraße und Speyerer Straße zwischen März und Oktober dreimal pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag) gesäubert. In den übrigen Monaten erfolgt die Säuberung einmal pro Woche. Diese Reinigungsfrequenz ist nach den örtlichen Prüfungen durch das Fachamt derzeit ausreichend. Unabhängig davon wird das Grünflächenamt die Örtlichkeit in den nächsten Wochen besonders in den Blick nehmen und die Reinigungsfrequenz zu Beginn der nächsten Spielsaison im März 2018 gegebenenfalls erhöhen. Zu 2.: Das Fachamt wird bis spätestens Ende November einen entsprechenden Schnitt der Gehölze in den angesprochenen Flächen vornehmen, um damit den gesamten Platz einsichtiger zu machen. Damit kann auch die soziale Kontrolle verbessert werden. Zu 3.: Es wird in den Grünanlagen ein einheitlicher Mülleimertyp verwendet, für den seitens des Fachamtes zeitnah weitere Standorte festgelegt und nachfolgend auch realisiert werden. Als Ergänzung werden in der Freiluftsaison zusätzliche Drahtkörbe aufgestellt. Zu 4.: Es wird auf die Stellungnahme zur OM 1788 sowie auf die Antwort zu 1.) verwiesen. Zu 5.: Auch hier wird der Magistrat bei ausstehenden Gehölzpflegearbeiten Verbesserungen des Erscheinungsbildes, gegebenenfalls auch durch einen gründlichen Schnitt, vornehmen. Zu 6.: Siehe 3. Zu 7.: Der Magistrat hat keine Handhabe, die Verpackung von Lebensmitteln wie z. B. Kaffeebecher, Zigarettenschachteln, Kronkorken und Pizzakartons zu regulieren. Hier gilt es, von allen Seiten auf das Umweltbewusstsein der Hersteller, der Verkäufer und der Käuferinnen und Käufer einzuwirken, Abfälle, Verpackungsreste und Müll regelgerecht zu entsorgen oder von vornherein zu vermeiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2029 Antrag vom 03.03.2019, OF 868/1 Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1198