Spielplatz Frankenallee/Gutenbergstraße regelmäßig/häufiger reinigen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.11.2017, ST 2324 Betreff: Spielplatz Frankenallee/Gutenbergstraße
regelmäßig/häufiger reinigen Der Magistrat hat bereits in seiner
Stellungnahme zur OM 1788 vom 13.06.2017 / ST 2001/2017 "Frankenalle täglich
reinigen" ausführlich Stellung genommen, wie die Sauberkeit in dem gesamten
Grünzug Frankenalle einschließlich des Spielplatzes in Höhe Gutenbergstraße
verbessert werden kann. Dies vorausgeschickt nehmen wir zu dieser aktuellen
Anregung wie folgt Stellung: Zu 1.: Wie bereits in der Stellungnahme zur OM 1788
dargestellt, wird der Kleinkinderspielplatz in der Frankenallee zwischen
Hellerhofstraße und Speyerer Straße zwischen März und Oktober dreimal pro Woche
(Montag, Mittwoch, Freitag) gesäubert. In den übrigen Monaten erfolgt die
Säuberung einmal pro Woche. Diese Reinigungsfrequenz ist nach den örtlichen
Prüfungen durch das Fachamt derzeit ausreichend. Unabhängig davon wird das
Grünflächenamt die Örtlichkeit in den nächsten Wochen besonders in den Blick
nehmen und die Reinigungsfrequenz zu Beginn der nächsten Spielsaison im März
2018 gegebenenfalls erhöhen. Zu 2.: Das Fachamt wird bis spätestens Ende November
einen entsprechenden Schnitt der Gehölze in den angesprochenen Flächen
vornehmen, um damit den gesamten Platz einsichtiger zu machen. Damit kann auch
die soziale Kontrolle verbessert werden. Zu 3.: Es wird in den Grünanlagen ein einheitlicher
Mülleimertyp verwendet, für den seitens des Fachamtes zeitnah weitere Standorte
festgelegt und nachfolgend auch realisiert werden. Als Ergänzung werden in der
Freiluftsaison zusätzliche Drahtkörbe aufgestellt. Zu 4.: Es wird auf die Stellungnahme zur OM 1788
sowie auf die Antwort zu 1.) verwiesen. Zu 5.: Auch hier wird der Magistrat bei ausstehenden
Gehölzpflegearbeiten Verbesserungen des Erscheinungsbildes, gegebenenfalls auch
durch einen gründlichen Schnitt, vornehmen. Zu 6.: Siehe 3. Zu 7.: Der Magistrat hat keine Handhabe, die
Verpackung von Lebensmitteln wie z. B. Kaffeebecher, Zigarettenschachteln,
Kronkorken und Pizzakartons zu regulieren. Hier gilt es, von allen Seiten auf das
Umweltbewusstsein der Hersteller, der Verkäufer und der Käuferinnen und Käufer
einzuwirken, Abfälle, Verpackungsreste und Müll regelgerecht zu entsorgen oder
von vornherein zu vermeiden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2017, OM 2029
Antrag vom
03.03.2019, OF
868/1
Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1198