Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2323 Betreff: Schrägparkplätze auf der Homburger
Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169 In dem genannten
Bereich ist im Moment das Längsparken mittels Verkehrszeichen 315
Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet. Gemäß den "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden
Verkehrs" wird für das Schrägparken, je nach Winkel, ca. 5 Meter Parkfläche
zuzüglich 70 cm Überhangstreifen benötigt. Bei einer Gesamtbreite von 5 Metern
wäre das Anlegen von Parkplätzen in schräger Aufstellung somit nur möglich,
wenn man auf den Gehweg verzichten würde. Da es sich bei der Homburger
Landstraße um eine viel befahrene Straße handelt, ist ein ausreichender Gehweg
jedoch notwendig.
Der Anregung kann daher nicht
entsprochen werden. Um die vorhandenen Parkflächen zukünftig effektiver
zu nutzen, wird die Parkfläche mit Hilfe von Markierungen eingeteilt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2019, OM 5090