Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2323
Betreff: Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169 In dem genannten Bereich ist im Moment das Längsparken mittels Verkehrszeichen 315 Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet. Gemäß den "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs" wird für das Schrägparken, je nach Winkel, ca. 5 Meter Parkfläche zuzüglich 70 cm Überhangstreifen benötigt. Bei einer Gesamtbreite von 5 Metern wäre das Anlegen von Parkplätzen in schräger Aufstellung somit nur möglich, wenn man auf den Gehweg verzichten würde. Da es sich bei der Homburger Landstraße um eine viel befahrene Straße handelt, ist ein ausreichender Gehweg jedoch notwendig. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Um die vorhandenen Parkflächen zukünftig effektiver zu nutzen, wird die Parkfläche mit Hilfe von Markierungen eingeteilt.